Bei der Aufstellung und Änderung der Richt- und Nutzungspläne sowie Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren werden die Pläne vor deren Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz). Im Rahmen dieser Mitwirkung können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Nach dem Festsetzungsbeschluss findet die 30-tägige Rekursauflage statt. Rekurse können nur durch die Rekursberechtigten eingereicht werden.
An dieser Stelle werden Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften als auch Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Sämtliche Pläne und Dokumente sind ausserdem während dieser Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19 öffentlich aufgelegt.
An dieser Stelle werden Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften während der Rekursfrist öffentlich aufgelegt. Sämtliche Pläne und Dokumente sind ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt.
Aktuell keine Rekursauflagen.
An dieser Stelle werden Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften während der Rekursfrist nach Inkraftsetzung öffentlich aufgelegt. Der Beschluss des Stadtrats ist ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt.
Aktuell keine Inkraftsetzungen.