Der Grünflächenanteil erfüllt siedlungsgestalterische und ökologische Funktionen. Zudem sichert er die Aufenthaltsqualität im Wohn- und Arbeitsumfeld.
Rechtliche Grundlagen
Kantonales Planungs- und Baugesetz PBG § 248 Abs. 1
Städtische Bau- und Zonenordnung BZO Art. 11 Abs. 2
Berechnung
Mit der Baueingabe ist die Erfüllung des Grünflächenanteils nachzuweisen. Er wird aus der nicht mit Gebäuden überbauten Grundstücksfläche berechnet. Der Anteil gemäss BZO beträgt in der Wohnzone 2/3, in der Quartiererhaltungszone 1/2, in der Zentrumszone 1/3 und in der Kernzone ist er je nach Baubereich unterschiedlich gross (s. Art. 43a Abs. 1 BZO).
Grünflächenanteil = Anteil gemäss BZO x (Grundstücksfläche – überbaute Fläche)
Abgrenzung Flächenarten
Wichtig für die Berechnung ist nicht die Materialität einer Fläche, sondern ihre Nutzungsart. So darf zum Beispiel ein mit Kies ausgestatteter Sitzplatz dem Grünflächenanteil angerechnet werden, ein Veloabstellplatz aus Kies wird jedoch den Verkehrsflächen zugeordnet.
Verkehrsflächen
- Erschliessung Gebäude
- Erschliessung Parkplätze und Abstellflächen
- Parkplatzflächen
- Veloabstellflächen
- Entsorgungsflächen und -anlagen
- Retentionsanlagen, die technisch in Erscheinung treten
- Aussengastronomieflächen
- Anlieferungs- und Manövrierflächen
Grünflächen
- Gartenflächen
- Sitzplätze
- Spielplätze
- gemeinschaftlich nutzbare Freiflächen
- Pergolen, Unterstände (mind. zweiseitig offen)
- Zufahrten und Abstellflächen für die Feuerwehr (auf Schotterrasen o.ä.)
Berechnungsbeispiel (Wohnzone)
Minimale Grünfläche = 2/3 x (535 m2 - 131 m2) = 269 m2 < 366 m2.
Der Grünflächenanteil wird eingehalten.
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