Der Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung empfiehlt sich bei Neubauten und oft auch bei umfassenden Sanierungen. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) überprüft und bewilligt Ihr Lüftungsprojekt.
Anforderungen
Die Besondere Bauverordnung I (BBV I) des Kantons Zürich sowie in den Normen SIA 382/1 und SIA 382/5 regeln die baurechtliche Bewilligung für Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen von Lüftungsanlagen (PBG § 309 lit. d).
Fortluftführung
Die Fortluft über die Fassade ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einzelsanierungen von Wohnungen mit bestehender Fortluft über die Fassade können ausgeführt werden.
Kriterien für eine Bewilligung
- Es ist ein Konzept für die nachströmende Luft mit Berücksichtigung von kontrollierten Öffnungen und der Luftdurchlässigkeit von Innenwänden, Türen und Gebäudehüllen erforderlich.
- Die Norm SIA 2023 definiert in Kapitel 6.3.1 die maximalen Druckverluste von Aussenluftdurchlässen (ALDs) und Überström-Durchlässen. In Wohnungen sollen die ALDs nicht mehr als 4 Pa Druckverlust aufbauen.
- Damit die Anforderungen der Norm SIA 2023 (2008) beim Auslegungsluftvolumenstrom eingehalten werden können, reicht im Normalfall ein einzelner ALD pro Zimmer nicht aus. Die Einhaltung der Druckverhältnisse muss nachgewiesen werden.
- Bei einfachen Abluftanlagen strömt ein Teil der Abluft nicht über die ALDs, sondern über Leckagen in der Gebäudehülle nach. Entsprechend muss der Aussenluft-Volumenstrom gemäss Norm SIA 2023 (2008) Kapitel 5.4.2.3 berechnet werden. Dies kann zu einer um 30 Prozent höheren Luftwechselrate führen. Bei nachweislich dichten Gebäudehüllen wie z. B. bei Bauten mit Minergie-P oder Minergie-A kann der Faktor für die Infiltration auf 1,15 reduziert werden.
- Die ALD müssen so angeordnet sein, dass sie einfach zu reinigen sind. Dies betrifft auch allfällige nur von aussen zugängliche Komponenten, wie z. B. Insektenschutzgitter.
- Die Fortluft der Abluftventilatoren ist über Dach zu führen.
Energetische Anforderungen
- Wärmegedämmte ALD (Verhinderung von Kondensat und Schimmelpilz am ALD)
- Selbstschliessende, dichte Klappe (100 %)
- Filterklasse mindestens G4
Bedarfsgerechter Betrieb
- CO₂-Fühler in den Referenzräumen und in allen potenziellen Schlafzimmern (Empfehlung: Feuchtefühler in der Küche, Dunstabzugshaube).
- Abluftventilator im Bad und WC ohne Fenster, der über Lichtkontakt eingeschaltet wird.
- Abluftventilator im Bad und WC mit Fenster, der über Bewegungsmelder eingeschaltet wird.
Küche und Bad
In Nassräumen und Küchen wird Luft abgesaugt. Die Ersatzluft strömt über Aussenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) in den Wohn- und Schlafzimmern nach. Die Druckverhältnisse im Gebäude werden hauptsächlich durch die ALD bestimmt. Eine hohe Dichte der Gebäudehülle und richtig bemessene Überström-Luftdurchlässe innerhalb der Wohnung tragen massgeblich zum Funktionieren des Lüftungssystems bei (Anhang A.1.1.).
Dunstabzugshauben in Küchen und Abluftventilatoren in Toilettenanlagen, die nur auf manuelle Anforderung kurzzeitig in Betrieb sind, sind nicht bewilligungspflichtig, ausser es bestehen weitere Lüftungsanlagen.
Sind die Lüftungskomponenten am Gebäude sichtbar, ist ein Baugesuch einzureichen. Eine Kleinanlage zur Komfortkühlung (Klima) erfordert hingegen immer eine Bewilligung.
Fortluft-Dunstabzugshaube (über Dach)
In Wohnküchen (offen gegen Wohnräume), kann die Abluft über Dach geführt werden. Über den Kochstellen sind Dunstabzugshauben anzubringen. Die Ersatzluft muss so zugeführt werden, dass in der Wohnung kein unzulässiger Unterdruck entsteht. Fortluft-Dunstabzugshauben sind mit einer dichtschliessenden Rückschlagklappe auszurüsten. Wenn ein Risiko besteht, dass eine geschlossene handbetätigte Nachströmöffnung zu hygienischen, gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Risiken führen kann (z. B. Feuerstätte in der Wohnung), sind geeignete Einrichtungen zur Vermeidung des unzulässigen Unterdrucks vorzusehen (z. B. Fensterkontaktschalter, Fenster mit Motorantrieb).
Umluft-Dunstabzugshaube (Aktivkohlefilter)
Bei (Wohn-)Küchen sind über den Kochstellen, Dunstabzugshauben mit Aktivkohlefilter zulässig. Die Umluft-Dunstabzugshaube muss die Gerüche und Partikel des Kochbetriebes wirksam filtrieren oder neutralisieren. Der beim Kochbetrieb anfallende Wasserdampf muss von einer natürlichen (Fensterlüftung 100 Prozent offen, im Einwirkradius von maximal 5 m ohne Nischen) oder einer mechanischen Lüftung abgeführt werden. Die Lüftungsöffnung oder Abluftstelle soll in der Küche liegen, sofern die Küche nicht im Durchströmbereich liegt.
Der gemeinsame Betrieb eines Abluft/-Umluft-Dunstabzugssystems mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte wird nicht empfohlen, da es durch einen unzulässig hohen Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte zu einem Austritt von Rauchgasen in den Raum kommen kann (Normen SIA 384/3 und 2023).
Nebenräume
Nebenräume, die keine direkt ins Freie führenden Fenster besitzen, sind mechanisch zu lüften. Beispiele für solche Räume sind Sanitär-, Abstell-, Lager-, Keller-, Container- und Trockenräume sowie Waschküchen und Garderoben. Die Nachströmung der Zuluft muss unbelastet sein (z. B. nicht aus Fahrzeugeinstellhalle, Treppenhaus).
Eine behördliche Bewilligung ist nicht erforderlich. Es genügt für die Bewilligung die private Projekt- und Ausführungskontrolle durch amtlich Berechtigte («Private Kontrolle»).
Bewilligung
Für die Bewilligung müssen neben dem Hauptformular EN-ZH das Formular EN-105 (Lüftungstechnische Anlagen) sowie ein Anlagenschema, Ausführungspläne und technische Daten je Lüftungsanlage eingereicht werden. Es muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Anlage die Anforderungen an Wärmerückgewinnung, Luftgeschwindigkeiten und Wärmedämmung einhält.
Lüftungsnachweis
Im Kanton Zürich kann der Lüftungsnachweis von einer amtlich akkreditierten Fachperson ausgefüllt werden – das entspricht dem Konzept der sogenannten Privaten Kontrolle. Der Kanton Zürich führt eine Liste der Personen, die zur privaten Kontrolle zugelassen sind. Bei einfachen Lüftungsanlagen kann durch das Amt auf eine behördliche Kontrolle verzichtet werden.
Ein vollständiger Lüftungsnachweis besteht aus den ausgefüllten Formularen, Plänen und Berechnungen. Lüftungs- und Klimatisierungsprojekte können Sie auch online einreichen.
Beratung
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Lüftungs- oder Klimaanlage? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständige Fachperson des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ).