Ist Ihre Heizung ausgefallen und kann nicht mehr repariert werden? Je nach benötigter Heizleistung und Dauer des Ausfalls kann zur Überbrückung temporär eine mobile Heizung oder ein ausrangierter aber funktionstüchtiger Heizkessel mit fossilem Brennstoff eingesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Offerten einzuholen und sich von Fachfirmen beraten zu lassen.
Nachfolgend werden die gängigsten mobilen Heizungen beschrieben. Die aufgeführten Kosten sind Richtwerte. Generell gilt: Je länger die Mietzeit, desto geringer fällt die tägliche Miete aus.
Grundsätzlich lohnt sich bei einer Leistung bis 40 kW eine strombasierte mobile Heizung. Hier wird unterschieden zwischen mobilen Elektroheizungen mit 400V-Anschluss (Leistungsbereich 5 bis 40 kW) und mit 230V-Anschluss, sogenannte Heizstrahler oder Raumheizgeräte.
Die Leistung der mobilen Elektroheizungen mit 400V-Anschluss reicht für die Raumwärme und das Warmwasser eines Einfamilienhauses. Kostenpunkt: Miete ca. 900 Franken pro Monat oder 30 Franken pro Tag, Kauf ca. 3500 bis 4500 Franken (ohne Stromkosten).
Heizstrahler sollten nur im Notfall eingesetzt werden. Diese heizen nur einzelne Räume punktuell auf und eignen sich nicht zur Warmwasseraufbereitung. Kostenpunkt: Kauf ca. 90 bis 300 Franken (ohne Stromkosten).
Diese Heizungen haben einen Leistungsbereich von 20 kW bis zu 1 MW. Es wird ein Container oder Anhänger ausserhalb des Gebäudes platziert und mit Schläuchen an die im Haus bestehende Wärmeversorgung angeschlossen. Falls ein Gasanschluss vorhanden ist, können die mobilen Geräte mit Erd- oder Biogas betrieben werden. Gasheizungen brauchen einen Stromanschluss von 230 oder 400V, je nach benötigter Anschlussstrecke und Pumpenleistung.
Kostenpunkt bei 80 kW Leistung: Miete ca. 1800 bis 3400 Franken pro Monat bzw. ca. 60 bis 120 Franken pro Tag (ohne Strom- und Brennstoffkosten), Installation inbegriffen.
Eine gängige mobile Lösung ist die Pelletheizung, die einen Leistungsbereich von 50 kW bis zu 1 MW abdeckt. Die Funktionsweise ist ähnlich wie bei der Ölheizung. Sie besitzt je nach Grösse einen internen Wasserspeicher oder wird direkt an die hausinterne Wärmeversorgung angeschlossen.
Kostenpunkt bei 50 kW Leistung: Miete ca. 1800 Franken pro Monat oder 60 Franken pro Tag (ohne Strom- und Brennstoffkosten).
Bei Heizungsausfällen ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zur Überbrückung einen ausrangierten aber noch funktionstüchtigen Heizkessel mit fossilem Brennstoff temporär einzubauen. Fragen Sie bei einer Installationsfirma nach, welche Optionen Ihnen angeboten werden können. Solche Überbrückungslösungen sind bewilligungspflichtig, wie jeder andere Heizungsersatz.
Die Überbrückungsheizung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das nachfolgend aufgeführte Vorgehen kumulativ eingehalten wird:
Melden Sie dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) den Ausfall Ihrer Heizung so schnell wie möglich über das Kontaktformular oder per Telefon (siehe Kontakt weiter unten).
Reichen Sie dem UGZ innerhalb von drei Wochen nach dem Heizungsausfall Ihr Gesuch für eine Überbrückungsheizung per E-Mail oder über das Kontaktformular ein.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuchs-/Meldeformular)
- Absichtserklärung der Bauherrschaft in brieflicher Form. Darin schildern Sie die Situation und bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass in Ihrer Liegenschaft schnellstmöglich eine erneuerbare Heizung installiert wird, spätestens jedoch innert zwei Jahren ab Ausstelldatum der Bewilligung.
Schicken Sie dem UGZ nach der Installation des temporären Heizkessels das Abgas-Messprotokoll per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie das Gesuch für eine Überbrückungsheizung eingereicht haben, müssen Sie eine Meldung oder ein Baugesuch für eine dauerhafte, erneuerbare Heizung einreichen.
Die erneuerbare Heizung muss möglichst rasch eingebaut werden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Ausstelldatum der Bewilligung.
Auch temporäre Heizungen müssen die lufthygienischen Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung, Anhang 3, sowie des Massnahmenplans Luftreinhaltung erfüllen. Die Abluft von mobilen Heizungsanlagen muss in der Regel über einen Kamin über Dach abgeleitet werden. Wie hoch ein Kamin ausgeführt werden muss, ist der Kamin-Empfehlung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu entnehmen. Falls es bei Ihrer Liegenschaft Schwierigkeiten gibt, diese Anforderungen zu erfüllen, helfen Ihnen unsere Fachleute gerne weiter.
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.