Betriebe benötigen eine Bewilligung, wenn sie Speisen und Getränke mit oder ohne Bedienung anbieten. In der Stadt Zürich wird zwischen vier Kategorien von Lebensmittelbetrieben unterschieden.
Öffentlich zugänglicher Betrieb zum Verzehr von Speisen und Getränken (Lebensmitteln) gegen Entgelt vor Ort, d. h. mit Steh-/Sitzplätzen (Innen- und/oder Aussenplätze).
Die Kategorie Gastwirtschaftsbetriebe wird in Untergruppen aufgeteilt:
Gastwirtschaft (Hauptbetrieb)
Beispiele: Restaurant, Bar, Café, Disco/Club, Pensions-/Hotelrestaurant, öffentlich zugängliches Baustellenrestaurant oder Personalrestaurant, Mensa, Foodtruck
Nebenwirtschaft
Der Nebenbetrieb ist angegliedert an einen Hauptbetrieb (z. B. Laden, Coiffeur, Fitnessstudio). Nebenbetrieb und Hauptbetrieb dienen keinem gastronomischen Zweck. Die Öffnungszeiten entsprechen denjenigen des Hauptbetriebes.
Beispiele: Bibliothek mit Verpflegungsecke, Fitnessstudio mit Bar, Tanzschule mit Café
Lebensmittelläden verkaufen Lebensmittel, die sie vor Ort produzieren oder auch nicht. Die Lebensmittel werden nicht vor Ort konsumiert. Es sind keine Gästeplätze im Innern vorhanden. Dem Personal stehen Sanitäranlagen zur Verfügung. In gewerblichen Küchen muss eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Ein gültiges Verkaufspatent ist notwendig. Für die Sicherheit im Brandfall braucht es ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutzplan.
Beispiele: Bäckerei, Metzgerei, Reformhaus, Kiosk
Betriebe, die Lebensmittel produzieren und zum Konsum vor Ort verkaufen. Die Betriebe sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Verpflegung ist nur für Mitglieder oder Hotelgäste vorgesehen. Die Betriebe müssen getrennte Sanitäranlagen für Gäste und Personal vorweisen. In gewerblichen Küchen muss eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Für die Sicherheit im Brandfall braucht es ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutzplan.
Beispiele: Restaurant nur für Hotelgäste, Krippe/Hort mit Mittagstisch, nicht öffentliche Kantine/Mensa, Vereinslokal
Zeitlich begrenzte Ereignisse, die nicht dauerhaft ortsgebunden sind. Die Veranstaltungen bieten neben Unterhaltung auch den Verkauf und Konsum von Lebensmitteln an.
Beispiele: Event, Konzert, Pop-Up, Zirkus mit Verpflegung
Ein Gesuch ist notwendig bei:
- Baulichen Veränderungen und Massnahmen der Aussen- bzw. Begrenzungswände sowie im Inneren des Gebäudes
- Umnutzung von Räumen für Gastwirtschaftszwecke
- Neubauten (auch provisorische), fest abgestellten Verkaufswagen und Ähnlichem
- Gartenwirtschaften mit Steh- oder Sitzplätzen auf Privat- und auf öffentlichem Grund (Boulevardcafés)
- Baulichen Anpassungen für Raucherräume (Fumoirs)
- Lüftungsanlagen, die nach aussen in Erscheinung treten, und Klimaanlagen >8 kW Kälteleistung (Bedarfsnachweis)
- Club-/Vereinslokale: Eingabe Statuten und Mitgliederliste
Das Gesuch ist notwendig als Nachweis der Einhaltung der lebensmittel- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der Hygieneverordnung mit zugehörigen Ausführungsbestimmungen, der Anforderungen nach Gastgewerbegesetz sowie ggf. der Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (BGSP, PRSV) bei:
- Neubau, Umbau oder Erneuerung gastronomischer Räume im Anschluss an die Baubewilligung (in der Regel Auflage im Bauentscheid)
- Neubau, Umbau oder Erneuerung der Innenausstattung in Gastwirtschaften mit Küchen, Buffetanlagen sowie Aussenplätze (Mobiliar) auf Privatgrund oder im öffentlichen Raum
- Wesentlichen betrieblichen Änderungen und Erweiterung des Angebots
- Schliessung des Lokals länger als 3 Monate. Allfällige lebensmittelrechtliche Auflagen müssen erfüllt und lüftungstechnische Anlagen gemäss Inspektionsbericht gereinigt und in Stand gesetzt werden.
Einzureichende Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sind in den nachfolgenden Merkblättern beschrieben.
Das Erstellen oder Anpassen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist bewilligungspflichtig. Der Plan zum Innenausbauprojekt dient als Plangrundlage.
Die Bewilligung für die Benutzung des öffentlichen Grundes (Boulevardcafé) erteilt die Stadtpolizei.
Die Gesuchsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor geplanten Betriebseröffnung/-übernahme vollständig (inkl. Beilagen) einzureichen.
Aussenwerbeelemente wie Leuchtschriften, Leuchtkästen, Megaposter oder Plakate sind bewilligungspflichtig.
Sind die Räume betriebsbereit und gereinigt kann die Abnahmebereitschaft dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) mindestens 6 Tage vor Betriebsaufnahme gemeldet werden. Bei der Betriebsabnahme wird überprüft, ob die Bauausführung dem Planungsstand entspricht, welcher baurechtlich genehmigt worden ist. Entnehmen SIe der Checkliste, ob Ihr Gastwirtschaftsbetrieb zur Abnahme bereit ist.
Die für Ihren Kreis zuständige Fachperson des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ) bietet für die Betriebsabnahme und -kontrolle die Feuerpolizei und Stadtpolizei auf.
Der Gastwirtschaftsbetrieb darf erst nach erfolgreicher baulicher Betriebsabnahme eröffnet werden.
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) beratet Sie zu den gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittelbetriebe und den einzureichenden Unterlagen. Besuchen Sie unsere Bratungsseite und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.