Das Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung ist seit Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Alle Unterlagen müssen elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Das digitale Verfahren ist effizient, transparent und sicher.
Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Info-Buttons helfen weiter. Checklisten verschaffen einen guten Überblick. Eine Liste aller einzureichenden Dokumente ist hilfreich.
So reichen Sie ein Baugesuch online ein.
Erstellen Sie ein Konto auf der kantonalen Plattform eBaugesucheZH.
Geben Sie die benötigten Informationen ein und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Die Dateneingabe lässt sich jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.
Mit dem Einreichen des Baugesuchs erstellt das System automatisch eine Eingabequittung. Unterschreiben Sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Alternativ können Sie die Eingabequittung ausdrucken. Unterschreiben Sie diese von Hand und schicken Sie sie per Post an das Amt für Baubewilligungen.
Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind.
Senden Sie das Baugesuch online ab.
- Stand des Verfahrens: Alle Informationen des Baugesuchs kann man jederzeit auf der Plattform einsehen. Alle Beteiligten können darauf zugreifen. Das digitale Baugesuch macht es einfach, anderen Personen Zugriff zu geben.
- Bauentscheid: Das Amt für Baubewilligungen versendet den Bauentscheid über eBaugesucheZH. Der Bauentscheid ist für alle Berechtigten einsehbar.
- Kommunikation: Bauamt und Gesuchstellende kommunizieren digital. Wenn Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Meldung des Bauamts. Sie melden auch den Baufortschritt digital. Oder beantragen so die Baufreigabe.
- Abschluss des Bauvorhabens: Wenn das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann, erhalten die Gesuchstellenden eine Meldung. Nach Ablauf von 30 Tagen löscht das Amt für Baubewilligungen die Unterlagen von der Plattform. Die Unterlagen werden im Amt für Baubewilligungen elektronisch archiviert.
Das Video erklärt, wie man ein Bauvorhaben und dessen Genehmigung komplett online abwickeln kann.
Nutzen Sie für Ihr Bauvorhaben öffentlichen Grund? Falls ja, brauchen Sie das Einverständnis des Tiefbauamts. Klären Sie zuerst diese Frage ab. Reichen Sie erst danach ein Baugesuch ein.
Für Bauvorhaben, die den öffentlichen Grund nutzen, müssen Sie mit dem Baugesuch Folgendes einreichen:
- eine Zustimmungserklärung des Tiefbauamtes der Stadt Zürich
- ein Konzessionsgesuch
Informationen zum Konzessionsgesuch und das Formular finden Sie hier:
Benutzung öffentlicher Grund
Die ausgeschriebenen Baugesuche kann man nur noch digital über die Plattform «eAuflageZH» einsehen. Dies ist während 20 Tagen möglich. Interessierte können während dieser Frist den Bauentscheid anfordern.
Möchten Sie die Zustellung eines baurechtlichen Entscheids beantragen? Das ist nur elektronisch möglich. Nutzen Sie dafür «eAuflageZH».
Eine Anleitung für eAuflageZH finden Sie unter «Aktuelles» auf der Plattform eBaugesucheZH.