Jeder Bauentscheid enthält Auflagen. Diese müssen Sie entweder vor Baubeginn oder vor einem bestimmten Stand der Ausführung erfüllen. Hier finden Sie Informationen, wie Sie die Auflagen des Bauentscheids erfüllen können. Die Helpline hilft bei Fragen und Problemen rund um Auflagenerfüllung von rechtskräftigen Bauentscheiden.
Das Baubewilligungsverfahren läuft schrittweise ab.
- Bestimmte Unterlagen müssen Sie nach dem Bauentscheid einreichen, zum Beispiel Pläne zur Fassadengestaltung (Farb- und Materialkonzept).
- Viele Bestätigungen holen Sie erst ein, wenn der Bauentscheid vorliegt. Wenn das Projekt zum Beispiel den Lärmschutz betrifft, muss die zuständige städtische Fachstelle Ihre Unterlagen prüfen. Sie bestätigt dann dem Amt für Baubewilligungen, dass diese Auflage im Bauentscheid erledigt ist.
- Für bestimmte Auflagen sind Stellen des Kantons oder des Bundes zuständig.
Wenn alle vor Baubeginn erforderlichen Auflagen erfüllt sind und eine Baufreigabe seitens Amts für Baubewilligungen vorliegt, dürfen Sie mit dem Bauen beginnen.
Durch das schrittweise Vorgehen wird unnötige Arbeit vermieden.
Wenn der Bauentscheid Auflagen enthält, die grosse Änderungen oder Ergänzungen des Projekts verlangen, müssen Sie das Baugesuch erneut einreichen. Das nennt man Folgegesuch. Dieses wird entweder von der Bausektion des Stadtrats oder vom Amt für Baubewilligungen bewilligt.
Das Amt für Baubewilligungen bearbeitet das Folgegesuch. Am Ende erhalten Sie einen neuen Bauentscheid.
Bitte reichen Sie Folgegesuche über eBaugesucheZH ein.
Der Bauentscheid löst eine neue Rekursfrist aus. Die Auflagen gelten als erfüllt, wenn der Entscheid zum Folgegesuch rechtskräftig ist.
Sind in der Auflage eine oder mehrere Fachstellen genannt? Bitte kontaktieren Sie diese vorgängig für eine Beratung. Beispielsweise für Abänderungspläne, Umgebungspläne, Material- und Farbkonzepte.
Bei manchen Auflagen braucht es eine Bestätigung, z.B. Nachweise zur Energie oder zum Schallschutz.
Die zuständige Fachstelle finden Sie im Bauentscheid bei der entsprechenden Auflage. Bitte kontaktieren Sie diese direkt.
Die städtischen Fachstellen bestätigen die Erfüllung einer Auflage direkt dem Amt für Baubewilligungen. Wenn der Kanton oder Bundesstellen beteiligt sind, müssen Sie die Bestätigungen dem Amt für Baubewilligungen vorlegen.
Haben Sie Probleme mit dem Erfüllen der Auflagen? Die Helpline des Amts für Baubewilligungen hilft Ihnen gern.