Die Bauherrschaften oder Planungsträgerschaften bzw. ihre Vertreter*innen sind zuständig für die Abklärung der UVP-Pflicht gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Um einen reibungslosen Ablauf der UVP zu garantieren, empfehlen wir Ihnen, möglichst frühzeitig mit der Umweltschutzfachstelle der Stadt Zürich Kontakt aufzunehmen.
Die Umweltschutzfachstelle beurteilt, ob grössere Bauvorhaben die gesetzlichen Umweltvorschriften einhalten, und berät Bauherrschaften und Planungsträgerschaften, beziehungsweise ihre Vertreter*innen, zu den für eine UVP notwendigen Aspekte. Konkret können sämtliche Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung – insbesondere Fragen zum Verfahren sowie zum System- oder Untersuchungsperimeter – auch Unklarheiten bezüglich einzureichender Nachweise und andere im Zusammenhang mit dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) stehende Fragen geklärt werden. Weiter unterstützt die Umweltschutzfachstelle der Stadt Zürich bei Fragen zu Unterlagen wie z. B. Daten, Merkblätter, die für einen UVB zur Verfügung stehen und berücksichtig werden sollen.
In Absprache mit der Umweltschutzfachstelle ist auch ein Austausch mit der prüfenden Fachgruppe UVP der Stadt Zürich möglich.
Haben Sie die Informationen zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) studiert? Bitte beachten Sie, dass das Wissen über die Vorschriften und planerischen Grundlagen bei einer Beratung vorausgesetzt wird.