Digitale Werbeanlagen sind Strassenreklamen, die aussen an Fassaden befestigt oder freistehend im Strassenraum montiert werden. Sie benötigen eine Bewilligung, die über ein Baugesuch erhältlich ist.
Wird ein Baugesuch für eine digitale Werbeanlage gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort. Ist der Standort aus Sicht Verkehrssicherheit bewilligbar, sind folgende Bespielungen möglich:
Es können ausschliesslich statische Standbilder gezeigt werden. Die Bildwechsel der statischen Standbilder sind mit 15 Sekunden in einfachen Verkehrssituationen bzw. 15 Minuten in konflikthaften Verkehrssituationen vorgegeben. Die Kreuzüberblendung (Crossfade) hat in jedem Fall minimal 1,5 Sekunden zu betragen.
Eine Bespielung mit Bewegtbild ist möglich. Das Abspielen von Filmen, Clips, Animationen usw. ist ruhig und kontinuierlich zu gestalten. Blend- und Blitzeffekte sind nicht gestattet. Die Kreuzüberblendung (Crossfade) zwischen den Beiträgen hat minimal 1,5 Sekunden zu betragen.
Umgesetzte digitale Werbeanlagen:
Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten.
- Aktuelle Fotoaufnahmen mit massstabgetreu eingezeichneter Werbeanlage (Fotomontage)
- Die aktuellen Fotoaufnahmen zeigen die digitale Werbeanlage aus allen Fahrrichtungen, aus der Nähe und bis ca. 50 m Distanz.
Das Baugesuch ist einzureichen beim Amt für Baubewilligungen.
Vor Einreichung des Baugesuchs beim Amt für Baubewilligungen empfehlen wir Ihnen eine bau- und verkehrsrechtliche Vorprüfung des Bauvorhabens. Kontaktstelle ist das Amt für Städtebau, Reklamebewilligungen.