Die AZK dient zur Durchsetzung des signalisierten Nachtfahrverbots in die entsprechenden Zonen und ist ein wirksames Mittel, die personalintensiven Polizeikontrollen zu ersetzen.
Jede Einfahrt, welche mit einer AZK-Anlage kontrolliert wird, ist mit einer Signaltafel «Automatische Zufahrtskontrolle» gekennzeichnet.
Die AZK ist nur während den jeweils vor Ort signalisierten Fahrverbotszeiten aktiv.
Zufahrtsberechtigte Fahrzeuge (Jahresbewilligungen, Tagesbewilligungen, Fahrten in Zusammenhang mit den Hotels, z. B. Gepäcktransport, Ein- und Aussteigen) werden auf einer sogenannten White-List geführt und täglich dem System zum Abgleich übergeben. Die White-List wird nach spätestens zwei Monaten automatisch aus dem System gelöscht.
Bei der Einfahrt in die Nachtfahrverbotszone wird durch die AZK-Anlage ein Heckbild des Kennzeichens (Kontrollschild) gemacht. Dieses wird automatisch durch das System gelesen und mit der White-List abgeglichen. Ist das Kennzeichen auf der White-List – und somit für diese Nacht zufahrtsberechtigt – wird das Foto umgehend durch die AZK-Anlage gelöscht.
Ist das Kennzeichen nicht auf der White-List aufgeführt, erfolgt eine Ordnungsbusse. Das entsprechende Foto, welches eine Übertretung dokumentiert, bleibt während fünf Jahren im System gespeichert.
Die Daten der White-List werden ausschliesslich für den Abgleich der zufahrtsberechtigten Fahrzeuge in die entsprechenden Nachtverbotszonen verwendet. Sie werden nicht an andere Behörden oder Dritte weitergegeben.
Wurde aufgrund einer verbotenen Einfahrt eine Ordnungsbusse ausgestellt, so finden Sie sämtliche Informationen über das Ordnungsbussenverfahren auf der Website der Stadtpolizei Zürich.
Dienstabteilung Verkehr, Oktober 2018