Als Feiertage gelten in der Stadt Zürich folgende Daten:
- 1. und 2. Januar
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- 1. Mai
- Pfingstmontag
- 1. August
- 25. und 26. Dezember
Nein. Es gibt nur Parkkarten (Anwohnerparkkarten und Parkkarten für das Gewerbe) für ein ganzes Kalenderjahr.
Bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr sowie bei den Regional- und Quartierwachen der Stadtpolizei Zürich.
Die Stadtpolizei kann für Ihren Umzug Parkfelder zur Verfügung stellen. Bitte melden Sie sich bei der Polizeidienststelle im entsprechenden Postleitzahlen-Kreis.
Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen.
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den untenstehenden Merkblättern:
Umzug, Wegzug, Zuzug (PDF)
Rückerstattung von Parkkarten- und Bewilligungsgebühren (PDF)