Die Tagesbewilligungen berechtigen Firmen oder Personen, ihr leichtes Motorfahrzeug während eines Kalendertags unbeschränkt in allen Blauen Zonen der Stadt Zürich abzustellen.
Die Bewilligungen werden einzeln oder blockweise (Block à 10 Bewilligungen) abgegeben. Die Benutzer*innen haben die blanko abgegebenen Tagesbewilligungen selbst auszufüllen.
Auf der Vorderseite müssen das Datum (Tag der Gültigkeit) und die Kontrollschild-Nummer gut lesbar eingetragen werden. Ebenfalls ist der betreffende Wochentag anzukreuzen. Eine Rückvergütung von nicht benützten Tagesbewilligungen ist nicht möglich.
Im Kreis 1 (PLZ 8001) stehen keine Blaue Zone-Parkplätze zur Verfügung.
Nutzen Sie die Parkhäuser in der Innenstadt.
- 15 Franken pro Tagesbewilligung
- 150 Franken pro Block mit 10 Bewilligungen
(nur bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr sowie auf den Wachen der Stadtpolizei erhältlich)
Die Tagesbewilligungen berechtigen Handwerker*innen oder Servicebeauftragte, ihr Firmenfahrzeug unbeschränkt in allen Blauen Zonen, auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung und vorübergehend im markierten Parkverbot (Güterumschlagfeld) abzustellen. Ausgenommen sind Parkverbotsfelder mit der Aufschrift Taxi, Polizei usw. Erlaubt ist auch die Zufahrt in Sperr- und Fussgängerzonen.
Es können nur für Fahrzeuge, die bei der Dienstabteilung Verkehr vorgängig als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen registriert worden sind, Bewilligungen online bezogen werden. Erfolgt auf eine registrierte Kontrollschild-Nummer innerhalb zwei Jahren kein Online-Bezug einer Tagesbewilligung, wird diese automatisch aus unserem System gelöscht.
Es können nur für Fahrzeuge, die vorgängig als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen registriert worden sind, Bewilligungen bezogen werden. Nichtregistrierte Firmen beantragen schriftlich eine Parkbewilligung:
Registrierung für den Online-Bezug von Tagesbewilligung für Handwerkende (TH)
Auflagen und Bezugsberechtigungen
Die Bewilligungen können blockweise (Block à 10 Bewilligungen) oder einzeln bezogen werden. Die Benutzer*innen haben die blanko abgegebenen Tagesbewilligungen selber auszufüllen. Beim Bezug eines Blocks wird durch die Abgabestelle eine Kontrollschild-Nummer eingetragen, so dass die Bewilligungen ausschliesslich für diesen Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen Gültigkeit haben. Eine Rückvergütung von nicht benützten Tagesbewilligungen ist nicht möglich.
- 30 Franken pro Tagesbewilligung
- 300 Franken pro Block mit 10 Bewilligungen (Erstbezug zwingend bei Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr)
Es können nur für Fahrzeuge, die bei der Dienstabteilung Verkehr vorgängig als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen registriert worden sind, Bewilligungen online bezogen werden. Erfolgt auf eine registrierte Kontrollschild-Nummer innerhalb zwei Jahren kein Online-Bezug einer Tagesbewilligung, wird diese automatisch aus unserem System gelöscht.
Institutionen ohne Gewinnorientierung, die einem gemeinnützigen Zweck dienen, erhalten für ihre Fahrzeuge Tagesbewilligungen zum Parkieren in allen Blauen Zonen.
80 Franken pro Block à 10 Bewilligungen
Auflagen und Bezugsberechtigung
Antragsformular Tagesbewilligungen zum Sozialtarif (PDF)