Die Bewilligung einer Anwohnerparkkarte berechtigt, leichte Motorwagen unbeschränkt in der Blauen Zone des jeweiligen Postleitzahlkreises abzustellen.
Fahrzeughalter*innen mit Zürcher Nummernschildern und registrierte Gewerbebetriebe können die Parkkarten online, telefonisch oder schriftlich bei der Bewilligungsstelle anfordern.
Gebühr: 300 Franken pro Kalenderjahr
Wochenaufenthalter*innen, Halter*innen von Fahrzeugen mit ausserkantonalen oder ausländischen Nummernschildern und Gewerbebetriebe müssen die Parkkarten schriftlich bei der Bewilligungsstelle beantragen:
Wenn sich mehrere Anwohner*innen der Stadt Zürich ein Fahrzeug teilen, so können sie Parkkarten im Carsharing beziehen. Jedes Mitglied der Gruppe hat eine eigene Parkkarte für das gemeinsam benutzte Fahrzeug und darf nicht Halter*in eines weiteren leichten Motorfahrzeugs sein.
Die Parkkarte ist nur in den Blauen Zonen der vermerkten Postleitzahlkreise gültig.
Bezug: Fahrzeuggemeinschaften müssen ein schriftliches und begründetes Gesuch (inklusive Kopien Fahrzeugausweis und Führerausweis von jedem Carsharing-Mitglied) einreichen.
Erneuerung: Die Parkkarte des*der Halter*in des Fahrzeuges wird jährlich automatisch erneuert. Alle übrigen Mitglieder der Carsharing-Gemeinschaft müssen jährlich einen neuen Antrag für den Erwerb einer Parkkarte einreichen.
Gebühr: 300 Franken pro Jahr
Angebrochene Monate werden voll in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für alle nicht angebrochenen Monate zurückerstattet.
Mit dem Erwerb einer Anwohnerparkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Blauen Zone.
Ist ein Fahrzeug mit einer gültigen Bewilligung zum Abstellen oder zur Zufahrt in der Reparatur oder im Service, kann kostenlos eine provisorische Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug bestellt werden. Die Ersatzbewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar im Ersatzfahrzeug angebracht werden.