Die Stimmberechtigten haben mit 69.43 Prozent dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zugestimmt. Alle Arbeitnehmer*innen, die mehrheitlich in der Stadt Zürich arbeiten, sollen einen Mindestlohn von mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Der Entscheid der Stimmbevölkerung wurde angefochten. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit seinem Urteil vom 17. September 2024 (AN.2024.00001) die Verordnung über den Mindestlohn der Stadt Zürich vom 1. März 2023 aufgehoben. Der Gemeinderat hat daraufhin an seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien am 18. Dezember 2024 beschlossen, dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens werden daher die Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung sistiert.