Heime haben oft auch Angebote für ältere Personen, die zu Hause wohnen und in ihrem Umfeld betreut und gepflegt werden. Es kann sinnvoll sein, dass Personen für einzelne Tage oder nach einem Spitalaufenthalt für kurze Zeit in ein Heim gehen. Das entlastet die Angehörigen.
Damit sich auch Personen mit wenig Geld solche Aufenthalte leisten können, hilft das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV. Diese Personen bekommen Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP).
Die neuen Leistungen sind im Rahmen der städtischen Altersstrategie und politischen Vorstössen entstanden.
Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Beiträge bekommen:
- Sie sind im AHV-Rentenalter oder beziehen schon eine AHV-Rente.
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren* in der Stadt Zürich.
- Sie leben in einer Wohnung und nicht in einem Heim.
- Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse.
- Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Sie bekommen Beiträge für Aufenthalte nach dem 1. Oktober 2023.
*Die erforderliche Wohnsitzdauer wird ab 1. Januar des Jahres berechnet, in dem das Entlastungsangebot oder die Akut- und Übergangspflege beansprucht wird.
Für Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV gilt: Diese Kosten sind bei Ihnen über die Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen gedeckt.
Die Beiträge sind für diese Aufenthalte:
- Tagesaufenthalte
- Nachtaufenthalte
- Regelmässige Aufenthalte
- Ferienaufenthalte
- Aufenthalte nach einem Spitalaufenthalt für die Akut- und Übergangspflege, wenn die Person anschliessend wieder nach Hause zurückkehrt.
Der Aufenthalt muss in einem Heim sein, das auf der Heimliste des Kantons Zürich aufgeführt ist.
Für folgende Kosten gibt es Beiträge:
- Kosten für Hotellerie und Betreuung bis höchstens 230 Franken pro Tag
- Pauschalbeträge für Anmeldung und Eintritt bis höchstens 600 Franken pro Jahr
- Zuschläge für Nacht und Wochenende
Jede Person bekommt insgesamt höchstens 6000 Franken pro Kalenderjahr.
Allfällige Kosten für Pflege werden nicht über diese Beiträge bezahlt.
Um Beiträge an Entlastungsangebote und Akut- und Übergangspflege zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.
Bitte lesen Sie die untenstehende Informationsbroschüre «Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege», bevor Sie uns ein Gesuch schicken.
Bitte füllen Sie das Gesuch vollständig aus und unterschreiben Sie es.
Sie können das Gesuch per Post senden:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich BEAÜP
Postfach
8036 Zürich