Für eine einfache Betreibungsauskunft können Sie beim für die Adresse zuständigen Amt zu den angegebenen Öffnungszeiten ohne Anmeldung vorbeikommen.
Für besondere betreibungsamtliche sowie stadtammannamtliche Geschäfte (Beglaubigungen, Ausweisungen usw.) muss eine Person aus der Amtsleitung vor Ort anwesend sein. Daher empfehlen wir für diese Anliegen eine Terminabsprache.
Das Kontaktformular dient allgemeinen Fragen ans Betreibungsamt oder für Terminvereinbarungen. Sie können über das untenstehende Kontaktformular keinen Betreibungsauszug bestellen. Benutzen Sie für Betreibungsauskünfte stattdessen diesen Link.
Auch das Einleiten einer Betreibung ist nicht über das Kontaktformular möglich. Die Informationen zum Einleiten einer Betreibung finden Sie hier.
Mo
08.00–11.30 Uhr 13.30–16.30 UhrDi
07.00–11.30 Uhr 13.30–16.30 UhrMi
07.00–11.30 Uhr 13.30–16.30 UhrDo
07.00–11.30 Uhr 13.30–18.30 UhrFr
08.00–14.00 UhrSa
geschlossenSo
geschlossenIBAN: CH30 0900 0000 8001 8568 3
BIC: POFICHBEXXX
Wenn eine Person «umfassend verbeiständet» ist, bedeutet dies, dass eine Beistandsperson für sie alle persönlich oder rechtlich relevanten Entscheidungen trifft. Bei Betreibungen gegen umfassend verbeiständete Personen in der Stadt Zürich ist immer das Betreibungsamt Zürich 4 zuständig.