Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaftsdienst und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Die Pflegeleistungen der Hebammen werden durch die Grundversicherung der Krankenversicherung vergütet, die Entschädigungen für Pikettleistungen sind hingegen nicht gedeckt.
Die Stadt Zürich richtet deshalb einmalig eine Pikettentschädigung aus.
Neu ab 2025
Der Gemeinderat hat die Pikettentschädigung auf Hebammenorganisationen ausgeweitet und deren Höhe der Teuerung angepasst. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft. Neu werden 135 Franken (bisher 115 Franken) für Wochenbett und 235 Franken (bisher 200 Franken) für Hausgeburten ausbezahlt. Die entsprechenden Abrechnungen können voraussichtlich ab März 2025 eingereicht werden. Andernfalls würde dies bis Ende Februar 2025 an dieser Stelle kommuniziert.
Abrechnungsverfahren für selbstständige Hebammen
Damit die Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen ausgerichtet werden kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes «Abrechnungsformular Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen»
Bei erstmaliger Abrechnung zusätzlich:
- Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die selbstständige Berufsausübung als Hebamme
- Bestätigung der Ausgleichskasse für selbstständige Erwerbstätigkeit (Abrechnung über AHV). Die Bestätigung kann telefonisch bei der Ausgleichskasse angefordert werden.
Antrag für Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen
Pikettentschädigungen können via untenstehendem Formular beantragt werden. Mit der Einreichung bestätigen Sie, dass die Pikettstunden geleistet wurden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter +41 44 412 44 97 gerne zur Verfügung.