
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die IV Kosten für bauliche Massnahmen und kommt auch für ein Gebrauchstraining, Reparaturen und den Unterhalt auf. Weitere Anlaufstellen sind Sozialämter, Krankenkassen, die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) oder Stiftungen.
Bei Mietverhältnissen ist Vorsicht geboten. Hier muss geklärt werden, ob bauliche Anpassungen gemacht werden dürfen. Es empfiehlt sich, Fachpersonen beizuziehen, um den Bedarf zu erheben, die nötigen Abklärungen bezüglich der Umsetzung zu tätigen, das passende Produkt zu finden und die Finanzierung zu klären.
Melden Sie sich bei der Informationsstelle AHV/IV.
Stadtspital Zürich (Triemli) Abteilung für Palliative Care
Universitätsspital Zürich Kompetenzzentrum für Palliative Care
Kinderspital Zürich Kompetenzzentrum Pädiatrische Palliative Care
Klinik Hirslanden Tumorzentrum
Klinik Susenberg Palliative Care
Spital Zollikerberg Kompetenzzentrum für Palliative Care
Erbrechts-Info Testament erstellen
Schweizerische Stiftung Patientenorganisation (SPO) Beratungsleistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft
SVA Zürich Informationen zur Hilflosenentschädigung
Pallifon Telefon 0844 148 148, telefonische Notfallberatung für Palliativpatient*innen
Ärztefon Telefon 0800 33 66 55, Helpline für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle
Notrufnummer Telefon 144, Hilfe bei medizinischen Notfällen
Dargebotene Hand Zürich Telefon. 143, bietet Gespräche an