In der Psychomotoriktherapie lernen Kinder spielerisch, Bewegungsfähigkeiten zu entwickeln. Dadurch gewinnen sie an Selbstvertrauen und Selbstständigkeit, sodass sie den Herausforderungen in Schule und Alltag besser gewachsen sind.
Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Das gilt auch für die Bewegungsfähigkeiten. Manche Kinder weisen Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung auf. Ist dies der Fall, ist eine Psychomotorik-Abklärung sinnvoll. Zum Beispiel bei:
- verzögerter Bewegungsentwicklung
- Ungeschicklichkeit
- Überaktivität und Überimpulsivität
- Bewegungshemmung
- Auffälligkeiten in der Entwicklung des Schreibens
Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten sind oft verbunden mit Problemen in der sozialen, emotionalen oder kognitiven Entwicklung. Dies kann sich zum Beispiel ausdrücken durch:
- Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
- aggressives Verhalten
- kleinkindliches Verhalten
- Schwierigkeiten, Misserfolge zu verarbeiten
- geringes Selbstvertrauen
- erschwerte Selbststeuerung
- Lernprobleme und Teilleistungsschwächen
Abklärung
Die Therapeutin erfasst den Entwicklungsstand der Schüler*innen in der Grob-, Fein- und Grafomotorik sowie im Verhalten. Sie führt spezifische Abklärungsverfahren durch und beobachtet das Kind in Spiel- und Bewegungssituationen. Um weitere Informationen zu erhalten, tauscht sie sich mit den wichtigsten Bezugspersonen aus (Eltern, Lehrpersonen, evtl. weiter Fachpersonen).
In einem schulischen Standortgespräch mit allen Beteiligten werden die Abklärungsergebnisse besprochen und die weiteren Schritte entschieden.
Beratung
Die Therapeut*innen beraten Eltern und Lehrpersonen. Im Gespräch können Fragen und Unsicherheiten zur Bewegungsentwicklung und zum Verhalten eines Kindes frühzeitig besprochen und bei Bedarf ein gemeinsames Vorgehen geplant werden.
Psychomotoriktherapie ist für alle schulpflichtigen Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Zürich kostenlos.
Jede Schule ist einer Therapiestelle zugeteilt. Diese führt Abklärungen, Therapien, präventive Projekte und Beratungen durch.
Die Anmeldung bei der zuständigen Therapiestelle erfolgt im Einverständnis der Eltern in der Regel über durch Lehrperson via Schulleitung.
Anmeldung von Kindern an Privatschulen
Psychomotoriktherapie steht auch Kindern offen, die eine Privatschule besuchen und in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
Privatschulen, die von Kindern mit Sonderschulstatus besucht werden, sind verantwortlich für die Organisation der Logopädie. Diese wird nicht über die Fachstelle Psychomotorik der Stadt Zürich durchgeführt.
Erhalten Sie einen Einblick in die Psychomotoriktherapie.
Übungen und Spielformen aus der Psychomotorik, die zu Hause mit wenig Materialaufwand umgesetzt werden können.