Dieser Vorbereitungslehrgang richtet sich an
Fachpersonen, die bereits auf einer Notrufzentrale tätig sind.
Das lernen Sie
- Einsatzbereitschaft in der Notrufzentrale aufrechterhalten und Rahmenbedingungen einhalten
- Situationsbeurteilung und Disposition durchführen
- Die Beteiligten im Einsatz unterstützen
- Adressaten- und situationsgerecht kommunizieren und zusammenarbeiten
- Beteiligung an der Qualitätssicherung
- Selbstmanagement betreiben
Inhalte
- TB 1: Handlungsfähigkeit, Lernen und persönliche Entwicklung, allg. Kommunikation
- TB 2: Berufsentwicklung, Organisatorisches (betriebliche Rahmenbedingungen, Konzepte), polizeispezifische Notrufkommunikation, strukturierte Notrufabfrage
- TB 3: Technik, strukturierte Notrufabfrage
- TB 4: Notrufkommunikation, Sprachmodul Englisch (Zusatzmodul freiwillig), Recht und Ethik
- TB 5: Notrufkommunikation, Critical Ressource Management (CRM),
- TB 6: Führungsrhythmus, Ereignisbewältigung
- TB 7: Ereignisbewältigung, Ereignisanalyse
- TB 8: Ereignisanalyse, Qualitätssicherung, Handlungsfähigkeit, Lehrgangabschluss
Eindrücke aus dem Lehrgang

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Stimmen von ehemaligen Teilnehmenden
Alexander Nied, Leiter Sanitätsnotrufzentrale 144 AI, AR, GL, SG
«Die Lektionen bezüglich der standardisierten Notrufabfrage waren äusserst aufschlussreich. Auch die grosse Varianz zwischen den einzelnen Notrufzentralen, wie mit der Notrufabfrage umgegangen wird, war eindrücklich. Ebenso waren die Lektionen bezüglich Crew Resource Management (CRM) unglaublich wertvoll, um die Zusammenarbeit im Team zu verbessern. Dank dem guten Austausch im Lehrgang kann ich nun die Inputs der anderen Teilnehmenden effektiv in meinen Arbeitsalltag implementieren. Zudem nutze ich nun mehr Kommunikationstechniken, die ich durch den Lehrgang kenngelernt habe.»
Susanne Schwörer, Leiterin Sanitätsnotrufzentrale 144 Thurgau
«Der Lehrgang bot eine Fülle an spannenden Diskussionsmöglichkeiten. Für viele Teilnehmende war das Thema IT und Technik eine völlig neue Erfahrung, die zwar herausfordernd, aber auch als äusserst spannend empfunden wurde. Besonders beeindruckt haben mich die Inhalte zu Crew Resource Management (CRM), Ereignisanalyse und Qualitätssicherung. Persönlich nehme ich aus dem Lehrgang nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch ein starkes Netzwerk und eine bereichernde Studienzeit mit.»
Daten und Fakten
Dauer: Der Vorbereitungslehrgang umfasst 23 Unterrichtstage, welche in Form von Präsenz- und Online-Unterricht stattfinden. Hinzu kommen je zwei Halbtage für selbstorganisierte Besuche in einer anderen Notrufzentrale. Zusätzlich ist mit einem Aufwand von ungefähr 60 Stunden für selbstorganisiertes Lernen (Vor- und Nachbereitungsaufgaben) und ungefähr 60 Stunden für Transferaufgaben/Leistungsnachweis zu rechnen.
Daten 2025: Jeweils 8.15–16.40 Uhr
- 6.–8. Oktober 2025
- 8.–10. Dezember 2025
- 12.–14. Januar 2026
- 23.–25. Februar 2026 (23. Februar Online Unterricht)
- 21.–23. April 2026 (alle Tage Online Unterricht)
- 26.–28. Mai 2026
- 17.–18. August 2026 (18. August Online Unterricht)
- 19.–21. Oktober 2026 (19. Oktober Online Unterricht)
Kursort: Bildungszentrum Blaulicht
Bildungsinvestition: Fr. 8300.– (inkl. Lehrmaterial ohne Verpflegung). Die Kosten für die eidgenössische Berufsprüfung sind im Preis nicht inbegriffen.
Dozent*innen: Alle Fachreferent*innen sind ausgewiesene Fachkräfte mit langjähriger Praxis- und Führungserfahrung sowie andragogischem Hintergrund.
Gruppengrösse: Jeder Lehrgang umfasst mind. 12 und max. 16 Teilnehmende.
Bundesbeiträge
Alle Teilnehmenden an Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, haben seit 2018 Anrecht auf eine Rückerstattung von 50 Prozent der Kurskosten direkt durch den Bund. Damit wird die öffentliche Unterstützung für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen erhöht. Zudem werden die Beiträge vereinheitlicht, sodass es keine Rolle mehr spielt, in welchem Kanton die Kursteilnehmenden wohnen. Die Absolvent*innen müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Bestehen der eidgenössischen Prüfung ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Staatsangehörigkeit der Absolvierenden spielt keine Rolle. Grenzgänger*innen und internationale Wochenaufenthalter*innen haben keinen Wohnsitz in der Schweiz und sind daher nicht beitragsberechtigt.
Der Bund beteiligt sich nur an den Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von diesen an die Kursanbieter bezahlt werden.
Die Absolvent*innen müssen die eidgenössische Prüfung ablegen, um den Anspruch geltend machen zu können.
Zulassungsbedingungen zur eidg. Berufsprüfung
Die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung sind in der Externer Link:Prüfungsordnung und in der Externer Link:Wegleitung zur Prüfungsordnung geregelt.
Kontaktperson

Roger Jutzi
Orion-Strasse 6
8152 Glattpark (Opfikon)