Der Stadtrat beantragt bei der Baudirektion die Planungszone «Maag-Areal Plus». Planungszonen sind Flächen, in denen keine baulichen Veränderungen getroffen werden dürfen, die der laufenden Planung widersprechen. Bei einer Festsetzung durch die Baudirektion können im Anschluss die Sonderbauvorschriften (SBV) «Maag-Areal Plus» in einem kooperativen Prozess mit den privaten Grundeigentümerschaften weiterentwickelt werden.
Dies fordert eine Mehrheit des Gemeinderats mittels am 6. März 2024 überwiesener Motion (Externer Link:GR Nr. 2023/261). Diesem Auftrag kommt der Stadtrat nun nach. Die Planungszone gilt für die nächsten drei Jahre und kann, wenn nötig, um zwei Jahre verlängert werden.
Keine Auswirkung auf laufende Rechtsverfahren
Von der Planungszone ausgenommen sind jene Grundstücke, die in den letzten Jahren bereits gemäss SBV überbaut wurden. Auf die laufenden Rechtsverfahren bei zwei privaten Bauprojekten im Perimeter der Sonderbauvorschriften hat die Planungszone keine Auswirkung. Bei beiden Projekten wurden Rechtsmittel gegen den Bauentscheid ergriffen.
Die SBV «Maag-Areal Plus» wurden als öffentliches Planungsinstrument 2004 vom Gemeinderat beschlossen und sind in den Jahren 2005 und 2008 in zwei Schritten in Kraft getreten. Mit den SBV wurde seinerzeit das Ergebnis einer kooperativen Planung planungsrechtlich umgesetzt und gesichert, welche die damaligen Grundeigentümerschaften unter Begleitung der Stadt durchgeführt hatten.
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