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Abgetrennte Velowege in der Langstrassenunterführung geplant

Medienmitteilung

Der Stadtrat möchte in der Langstrassenunterführung abgetrennte, erhöhte Velowege erstellen und so das Anliegen einer Motion aus dem Gemeinderat umsetzen. Für den motorisierten Individualverkehr und den ÖV ändert sich durch die Velowege nichts an den heutigen Platzverhältnissen.

21. August 2024

Im Rahmen einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie hat das Tiefbauamt verschiedene Varianten geprüft, wie in der Langstrassenunterführung eine sichere und attraktive Velo- und Fussverbindung inklusive Verbindungen in die Kreise 4 und 5 gebaut werden könnte. Konkret sollen die bestehenden Velostreifen durch erhöhte Einrichtungsvelowege neben den Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs ersetzt werden. Diese Velowege würden über eine Länge von etwa 120 Meter geführt und auf beiden Seiten der Unterführung eine Breite von etwa 1,95 Meter aufweisen.

Durch die erhöhte Führung der Velowege wird die Höhendifferenz zwischen dem tiefsten Punkt der Unterführung und den angrenzenden Knotenbereichen um rund 1,2 Meter reduziert. Die Breite der Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr bleibt unverändert. Die erhöhten Velowege enden an den Knotenpunkten in Velostreifen, die es den Velofahrenden ermöglichen, direkt links abzubiegen. Für weniger geübte Velofahrende könnte zusätzlich das indirekte Linksabbiegen ermöglicht werden.

In den bestehenden seitlichen Unterführungen bleibt die bisherige Verkehrsführung, wie sie ist, da dort aufgrund der engen Platzverhältnisse keine bauliche Trennung zwischen Fuss- und Veloverkehr möglich ist. Es wird jedoch angestrebt, durch signaletische Massnahmen die Verträglichkeit zwischen den beiden Verkehrsarten zu erhöhen und damit die Anforderungen der Motion GR Nr. 2022/528 grösstenteils zu erfüllen.

Dieses Massnahmepaket soll die Sicherheit und Attraktivität für Velofahrende erhöhen. Ein Antrag für einen Ausführungskredit wird voraussichtlich ab 2026 erstellt, wobei mit der Realisierung frühestens 2029 begonnen werden kann. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist der Motion bis November 2025. Die Frist muss verlängert werden, weil die Zeit, die ursprünglich für die Bearbeitung der Motion vorgesehen war, nicht ausreicht, um die weiteren notwendigen Schritte zur detaillierten Projektierung abzuschliessen.

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