Drittmeldepflicht
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden dem Personenmeldeamt mit Ein- und Auszugsanzeige oder online, wenn sie
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.
Online Eingabe von Ein- und Auszugsanzeigen
Sie können Ein- und Auszugsanzeigen über das Portal Service Drittmeldung eingeben.
- ohne Login, keine Registrierung
- Bestätigung als PDF
Formulare Ein- und Auszugsanzeigen
Mit diesen Formularen melden Sie Ein- und Auszüge.