Bussen
Haben Sie eine Übertretungsanzeige der Stadtpolizei erhalten? Hier können Sie diese online bezahlen oder die Busse auf die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer umschreiben lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen Einwand zu erheben. Bei Fragen steht Ihnen die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen (ZVO) zur Verfügung.
Die massgebenden Ordnungsbussenverordnungen:
Die Stadtpolizei Zürich hat die neue Übertretungsanzeige mit QR-Code (Quick Response Code) eingeführt. Möchten Sie mehr darüber erfahren, dann klicken sie hier.
Busse bezahlen
Bitte bezahlen Sie die Busse innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Busse zu bezahlen:
- Online per Kreditkarte, Postfinance Card oder Twint
- Überweisung aufs Bankkonto. Zu den Kontoangaben
- bei jeder Polizeiwache oder am Schalter der ZVO
- Einzahlungsschein / Zahlschein
Wenn die Busse 30 Tage nach der Übertretung nicht bezahlt ist, senden wir der verantwortlichen Person automatisch eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zu.
Alternativ können Sie die Busse auf unser Bank- oder Postkonto überweisen.
Zu den Kontoangaben
Auf anderen Lenker umschreiben / Einwand erheben
Sie sind für die Übertretung nicht verantwortlich? Dann können sie die Busse auf die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer umschreiben lassen. Wir schicken dieser Person dann die Busse zu.
Sind Sie der Meinung, dass die Busse ungerechtfertigt oder falsch ist? Dann können Sie einen Einwand erheben.
Wichtig zu beachten:
- Melden Sie uns Ihr Anliegen innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen
- Falls Sie die Busse innerhalb der Frist bezahlen, wird die Busse rechtskräftig und das Verfahren ist abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie uns die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer nicht mitteilen.
- Vorzugsweise melden Sie uns die Angaben online. Alternativ können Sie dies auch am Schalter ZVO oder schriftlich per Post tun.