In der laufenden Phase werden die geplanten Nutzungen einer Machbarkeitsprüfung unterzogen, um danach die Vorgaben für den auf Ende 2023 geplanten Architekturwettbewerb auszuarbeiten. Ein Projekt dieser Grössenordnung kann nur gelingen, wenn es vom Quartier und den betroffenen Anspruchsgruppen mitgetragen wird. Das Entwicklungskonzept beschreibt, dass die Kultur des Austausches zwischen der Stadtverwaltung und dem Quartier über alle Phasen der Projektentwicklung weitergeführt wird.
Deshalb soll eine geeignete Vertretung der verschiedenen Anspruchsgruppen in der Jury des Wettbewerbs mitwirken können. Dazu startet im kommenden Frühling ein Workshopverfahren mit eingeladenen Vertreter*innen aus dem Quartier sowie weiteren Interessen- und Anspruchsgruppen. Sie tauschen sich zu den Ergebnissen der Machbarkeitsprüfung aus und bestimmen gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung ihre Vertretung für das Wettbewerbsverfahren.
Im Herbst wird die Stadt an einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die konkretisierten Vorgaben für das Wettbewerbsprogramm orientieren.
Über die weiteren Schritte werden Sie zu gegebener Zeit per Newsletter informiert.
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