Im Bereich der Auslagerung von Datenbearbeitungen (dem sogenannten Outsourcing) kam es im Berichtsjahr auf Seiten der Departemente immer wieder zu Fragen. Die Datenschutzstelle hat den Handlungsbedarf erkannt und ein Merkblatt erstellt. Ziel ist die datenschutzkonforme Umsetzung von Outsourcing-Verträgen. Das Merkblatt steht der Verwaltung im Intranet der Datenschutzstelle zur Verfügung.
Verwaltungsstellen der Stadt Zürich dürfen die Bearbeitung von Personendaten unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen auslagern. Eine solche Auslagerung ist allerdings häufig mit (zusätzlichen) Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen verbunden. Entsprechend ist es wichtig, dass die involvierten Projektleitenden und Juristen*innen der Departemente über das nötige Wissen verfügen, um die Auslagerung gesetzes- und datenschutzkonform umzusetzen.
Das neue Merkblatt der Datenschutzstelle beinhaltet praktische Tipps und zeigt die essenziellen Vertragsinhalte im Rahmen von Datenbearbeitungen im Auftrag auf. Es dient der Datensicherheit und stellt die Einhaltung der grundlegenden Datenschutzrichtlinien sicher.