Per 1. Januar 2025 gibt es einige Anpassungen in der Förderung Bildende Kunst. Diese sollen in Umsetzung der Schwerpunkte des aktuellen Kulturleitbild 2024-2027 unter anderem den Zugang zu Fördermitteln für die freie Zürcher Kunstszene verbessern. Insbesondere sollen sie es erleichtern, in selbstorganisierten Projekten Honorare auszurichten. Daher wurden bei einigen Gesuchsformen sowohl die Gesamtsumme der Förderbeiträge wie dementsprechend auch die Beitragsobergrenzen für einzelne Gesuche erhöht.
- Wie bisher gibt es die Möglichkeit, Gesuche um einen «Einzelveranstaltungsbeitrag» (Unterstützung für kleinere Vermittlungsprojekte) oder einen «Jahresprogrammbeitrag» zu stellen. Wie bisher gilt dies auch für Jahresprogramme mit «nomadischem» Charakter, zum Beispiel Pop-Up Veranstaltungen ohne dauerhafte Bindung an einen entsprechenden Raum.
- Der für die Vergabe durch die Kommission für diese Zwecke zur Verfügung stehende Gesamtbetrag von 250 000 Franken pro Jahr erhöht sich durch Umlagerung bestehender Mittel aus dem bisherigen Fördergefäss «Beitrag zur Verbesserung der Sichtbarkeit» auf 350 000 Franken pro Jahr.
- Die betraglichen Limiten pro Gesuchseingabe wurden erhöht. Neu gilt der Höchstbetrag von 15 000 Franken («Einzelveranstaltungsbeitrag») beziehungsweise 30 000 Franken («Jahresprogrammbeitrag»). Das soll unter anderem die Ausrichtung von Honoraren für die an den Projekten beteiligten Künstler*innen und Kurator*innen ermöglichen. Entsprechende Honorare sind künftig im Budget auszuweisen.
Kunststipendien («personenbezogene Beiträge»)
- Erhöhung des Beitrags an die Produktion bei den Kunststipendien (Werkstipendien): Ab 2025 wird neu allen Teilnehmenden, die von der Stipendienjury für die Teilnahme an der 2. Runde (Ausstellung im Helmhaus) vorgeschlagen werden, ein Beitrag an die Produktion in Höhe von 2000 Franken (bisher 500 Franken) ausgerichtet.
- Verkürzung der Wohnsitzdauer in Zürich: Bei Gesuchseingabe müssen die Gesuchstellenden künftig mindestens ein Jahr lang in Zürich ihren Wohn- und Steuersitz gehabt haben (bisher: zwei Jahre).
- Bitte beachten Sie vor einer Eingabe die geltenden «Richtlinien Bildende Kunst» auf der Webseite von Stadt Zürich Kultur und lesen Sie diese genau durch, ebenso wie die «Auflagen». Diese Richtlinien und Auflagen (bei Zusprechung von Unterstützung) sind verbindlich. Die entsprechenden Dokumente sind online jeweils beim betreffenden Förderformat aufgelistet zu finden.
- Gesuche können weiterhin ausschliesslich über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Dort werden Sie durch den Eingabeprozess geführt. Bitte halten Sie sich auch hier an die Vorgaben. Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Sie uns auf dem angegebenen Weg kontaktieren.
Die Kommission für Bildende Kunst der Stadt Zürich hat mit Benedikt Bock und Irene Grillo seit Sommer 2024 zwei neue Mitglieder. Sie wurden vom dafür zuständigen Stadtrat ernannt. Damit ist die Zahl der Kommissionsmitglieder wieder von sieben auf acht Mitglieder erhöht worden.
Aus persönlichen Gründen ist Florian Germann im Sommer 2024 vorzeitig vor dem Ende der laufenden Legislatur (bis Sommer 2026) aus der Kommission ausgeschieden. Mit der Wahl zweier neuer Mitglieder wird dem steigendem zeitlichen Aufwand für die Gesuchsprüfung durch die Kommission (zum Beispiel infolge zusätzlicher Ateliervergabeverfahren) Rechnung getragen.
Benedikt Bock ist 1987 in Dormagen (DE) geboren. Er schloss 2014 sein Diplom Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig ab und war, nach Stationen in einem Design Büro (ZAK Group London) und einem Architekturbüro (EMI Architekten Zürich), bis Ende 2024 unter anderem auch als kuratorische Assistenz in der Künstlerresidenz und Ausstellungsinstitution Fundaziun Nairs, Scuol tätig.
Benedikt Bock ist als Künstler und in vermittelnder Rolle aktiv und hat sich in beiden Bereichen bereits profiliert, zum Teil auch international. In Zürich engagiert er sich seit mehreren Jahren mit durchdachten Vermittlungsveranstaltungen für die freie Kunstszene, in der er entsprechende Wertschätzung geniesst. Er ist in verschiedenen Institutionen wie Cabaret Voltaire, Theater Neumarkt und Kunsthaus sichtbar. Benedikt Bock ist das derzeit jüngste Kommissionsmitglied und wird die Kommission nicht zuletzt um die künstlerischen Perspektive seiner Generation bereichern.
«Innerhalb meiner eigenen Praxis verstehe ich Kunst als ein Instrument, um inhaltlich, kritisch und gestaltend an der Gesellschaft teilzunehmen. Als Künstler eine beratende Stimme in der Kunstkommission der Stadt Zürich zu haben, erscheint mir als eine hoch interessante und verantwortungsvolle Aufgabe.
Den Diskurs der in Zürich lebenden Künstler*innen zu beobachten, ihn inhaltlich und ästhetisch einzuschätzen und durch Empfehlungen mitzugestalten, empfinde ich als eine Möglichkeit, aktiv für einen möglichst offenen und diversen Kunstbegriff und damit auch für eine möglichst offene und diverse Gesellschaft einzustehen. Herausragende Arbeiten, Praktiken und besonderes Engagement durch Förderbeiträge zu unterstützen, erachte ich als unbedingt notwendig.»

Irene Grillo ist 1981 in Maniago (I) geboren und schloss 2006 ihr Studium der Philosophie (Schwerpunkt Ästhetische Theorie) in Berlin und an der Universität Ca'Foscari in Venedig mit dem Magister artium ab. Irene Grillo bringt neben einem soliden fachlichen, kunsthistorischen und kunsttheoretischen Hintergrund eine ausgewiesene kuratorische Praxis und eine hervorragende Kenntnis der lokalen Zürcher Kunstszene mit. Im Auftrag der Stadt Zürich war sie von Januar 2020 bis zur sanierungsbedingten Schliessung des Atelier Hermann Haller Ende 2022 für das erfolgreiche Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm und den Betrieb der Institution verantwortlich.
Seit Mai 2021 ist Irene Grillo Kuratorin der Gebert Stiftung in Rapperswil-Jona, die einen Fokus auf zeitgemässe Kunstvermittlung an ein diverses Publikum hat. Irene Grillo ergänzt mit ihrer reichen Expertise die Kommission für Bildende Kunst und unterstützt sie bei ihren vielfältigen Aufgaben.
«Als engagierte Kuratorin und überzeugte Wahlzürcherin mit weitem Horizont freue ich mich, seit bald einem Jahr, mein Fachwissen und meine Erfahrung in die Arbeit der Kommission für Bildende Kunst einzubringen. Im Laufe meiner Tätigkeit als aktive Mitgestalterin der Schweizer und Zürcher Kunstszene bin ich zur Überzeugung gelangt, dass eine sorgfältige und selektive Sichtweise auf das Kunstgeschehen, verbunden mit einer gezielten Unterstützung der Kunstschaffenden, immer wichtiger wird – nicht zuletzt aufgrund der Breite und Vielfalt einer zunehmenden Kunstproduktion. Weil die Kulturförderung dabei eine entscheidende Rolle spielt, möchte ich mit meiner Sachkompetenz und im Austausch mit den anderen Fachkommissionsmitgliedern einen aktiven Beitrag in diesem Bereich leisten. Aufgrund meiner Erfahrungen in Institutionen, privaten Stiftungen, selbstorganisierten Räumen und nicht zuletzt als Initiantin eigener Projekte kenne ich die bestehenden Strukturen in der hiesigen Kunstszene. Im Rahmen meines Mandats werde ich ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der verschiedenen Akteur*innen haben, um gemeinsame Ziele zu erreichen».

Weiterhin und wie bisher sind für die Kommission tätig:
Dr. Katharina Ammann, Dr. Sandra Frimmel, Max Glauner, Daniela Keiser, Esther Kempf und Navid Tschopp.
Die Kommission für Bildende Kunst ist in Arbeitsgruppen tätig. Deren aktuelle Zusammensetzung ist auf der Webseite von Stadt Zürich Kultur ersichtlich.
Bitte beachten Sie: Für die Kommunikation der Kommission für Bildende Kunst ist ausschliesslich das Ressort Bildende Kunst zuständig. Anfragen aller Art sind daher an das Ressort zu richten, nicht an einzelne Kommissionsmitglieder.
Ab 2026 soll das im Zuge der Umsetzung des Kulturleitbild 2024-2027 vorgesehene neue Förderformat «Arbeitsbeiträge» auch in der Förderung Bildende Kunst eingeführt werden. Die «Arbeitsbeiträge» sollen einen niederschwelligen Zugang zur Förderung zeitlich begrenzter künstlerischer Recherchen/Vorhaben ermöglichen.
Die Einführung der «Arbeitsbeiträge» erfolgte bisher in den Ressorts Literatur, Jazz Rock Pop, Klassische und Neue Musik. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen soll für 2026 (erste Jahreshälfte) ein entsprechendes Gesuchsverfahren für die Bildende Kunst zur Verfügung stehen. Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter Stadt Zürich Kultur.
Um aktuell über Neuerungen in der Kunstförderung und laufende Ausschreibungen informiert zu sein, empfehlen wir ein Abonnement des Kunstnewsletters. Hier werden Sie über Neuerungen jeweils zeitnah informiert
Bitte beachten Sie: Verbindlich für alle Informationen zur Förderung ist ausschliesslich die Webseite von Stadt Zürich Kultur.
Der Kunst-Newsletter ist ein gemeinsamer Informationsservice der Fachstelle Kunst und Bau, der Arbeitsgruppe Kunst im öffentlichen Raum, der Kunstsammlung, des Helmhaus und der Kunstförderung der Stadt Zürich. Er wird viermal jährlich verschickt.