Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage
Die Asyl-Organisation Zürich (AOZ), Abteilung Medios (nachstehend "Medios") vermittelt interkulturelle Dolmetscher*innen (nachstehend „Dolmetschende") vor Ort in über 70 Sprachen für die Bereiche Gesundheit, Bildung und Soziales sowie für Unternehmen der Privatwirtschaft.
Vermittlung
- Medios nimmt Aufträge mittels Online-Auftragsformular auf der Website www.aoz.ch/medios-auftrag entgegen.
- Medios vermittelt Dolmetschende so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb 48 Stunden.
- Medios behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, sollte er aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Dolmetschenden oder aus anderen Gründen nicht zu vermitteln sein.
- Die Auftraggebenden erhalten von Medios eine schriftliche Auftragsbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten (Auftragsnummer, Datum/Uhrzeit des Einsatzes, Einsatzdauer, Tarif, Einsatzadresse etc.).
- Die Auftraggebenden können Folgeeinsätze, die dieselben Klient*innen / Patient*innen und Gesprächsleitenden betreffen, direkt mit den Dolmetschenden vereinbaren. Diese Folgeaufträge werden von den Dolmetschenden Medios gemeldet. Ein Auftrag gilt erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch Medios an die Auftraggebenden als definitiv.
- Nach erfolgtem Dolmetscheinsatz unterzeichnen die Gesprächsleitenden die von den Dolmetschenden mitgebrachte Einsatzbestätigung mit Angabe der effektiven Einsatzdauer. Die Dolmetschenden sind für die Rücksendung der unterschriebenen Einsatzbestätigung an Medios verantwortlich.
- Alle Dolmetschenden und Mitarbeitenden von AOZ unterstehen der Schweigepflicht. Darüber hinaus sind die Dolmetschenden zur Einhaltung des durch Interpret festgelegten Berufskodexes verpflichtet (www.inter-pret.ch).
Tarife und Spesen
a) Tarife
- Für Institutionen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales der Stadt oder des Kantons Zürich, gültig für Einsätze von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr – 20.00 Uhr: CHF 93.00 pro Stunde.
- Für Institutionen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales, ausserhalb des Kantons Zürich, gültig für Einsätze von Montag bis Freitag, 07.00 – 20.00 Uhr: CHF 122.00 pro Stunde.
- Für Unternehmen aus der Privatwirtschaft, gültig für Einsätze von Montag bis Freitag, 07.00 – 20.00 Uhr: CHF 154.00 pro Stunde.
- Ergeben sich beim gleichen Auftraggebenden am selben Tag zwischen einzelnen oder mehreren Terminen für die Dolmetschenden Wartezeiten, werden diese mit CHF 25.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Alle Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
b) Zuschläge
- Einsätze, die innert zwei Arbeitstagen ab der Auftragserteilung stattfinden, werden mit einem Tarifzuschlag von 30% verrechnet.
- Einsätze innert 24 Stunden ab der Auftragserteilung wochentags, Nachteinsätze zwischen 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie Wochenend- und Feiertagseinsätze werden mit einem Tarifzuschlag von 50% verrechnet.
c) Auftragspauschale
- Für Einsätze in der Stadt Zürich oder im Kanton Zürich: pauschal CHF 47.00.
- Für Einsätze ausserhalb des Kantons Zürich: pauschal CHF 94.00
Die Auftragspauschale versteht sich exklusive Mehrwertsteuer.
d) Verrechnete Einsatzdauer
- Pro Einsatz wird grundsätzlich die von den Auftraggebenden gebuchte und durch Medios bestätigte Einsatzdauer verrechnet, mindestens jedoch eine Stunde.
- Dauert ein Einsatz länger als gebucht, wird die effektive Einsatzdauer in Rechnung gestellt. Dabei wird jede angebrochene Viertelstunde auf 15 Minuten aufgerundet.
- Erscheinen die Dolmetschenden zu spät, können die Auftraggebenden dies auf der Einsatzbestätigung vermerken. In diesem Fall wird die effektive Einsatzdauer verrechnet.
- Im Falle von nicht durch die Dolmetschenden verursachten Wartezeiten wird vom gebuchten Einsatzbeginn ausgegangen und die effektive Einsatzdauer in Rechnung gestellt.
e) Auftragsannullierung
- Die Annullierung eines Auftrags durch die Auftraggebenden mehr als 24 Stunden (ohne Wochenende und Feiertage) vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos.
- Bei der Annullierung eines Auftrags innerhalb von weniger als 24 Stunden (ohne Wochenende und Feiertage) vor dem vereinbarten Termin wird die gebuchte Einsatzdauer zum bestätigten Tarif in Rechnung gestellt.
f) Tarifanpassungen
Medios behält sich das Recht vor, die Tarife jederzeit anzupassen. Die Anpassungen werden auf der Website www.aoz.ch/medios publiziert.
g) Zahlungsbedingungen
45 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Zuständigkeiten
- Für die Auszahlung von Honorar und Spesen an die Dolmetschenden ist allein Medios verantwortlich.
- Für die Leitung und den Inhalt des Gesprächs sind allein die Auftraggebenden, resp. die jeweiligen Gesprächsleitenden, verantwortlich.
- Reklamationen sind direkt an Medios zu richten.
Beschränkte Haftung
Medios behandelt die Aufträge nach Massgabe der branchenüblichen fachlichen Vorgaben und haftet nur für Schäden, welche aus vorsätzlichen und grobfahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen entstanden sind. Die Haftung umfasst in keinem Fall den Erfolg des Dolmetscheinsatzes und ist beschränkt auf die für den zur Diskussion stehenden Dolmetscheinsatz in Rechnung gestellten Kosten.
Übernahme AGB, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die jeweils gültigen AGB werden auf www.aoz.ch/medios publiziert und können dort heruntergeladen werden.
- Mit der Erteilung des Auftrags gemäss Art. 2 a) AGB bestätigen die Auftraggebenden, die AGB zu kennen und diesen zuzustimmen.
- Es gilt ausschliesslich materielles, schweizerisches Recht. Zwischen Medios und den Auftraggebenden liegt ein Auftragsverhältnis nach Art. 394 ff. OR vor.
- Gerichtsstand ist am jeweiligen Sitz der Asyl-Organisation Zürich (AOZ).
Zürich, Februar 2024