Global Navigation

Support Kurzassessment für fallführende Stellen

www.aoz.ch/support-kurzassessment

Im Rahmen der Zürcher Umsetzung der Integrationsagenda führen Mitarbeitende von fallführenden Stellen (FFST) mit ihren Klient*innen periodisch Standortbestimmungen (Kurzassessments) durch. Die AOZ bietet ihnen dabei fachliche Unterstützung an.

Hotline Kurzassessment (kostenlos): 

Mo–Fr: 08–12 Uhr und 13–17 Uhr

Tel. +41 44 415 61 61  oder E-Mail assessment@aoz.ch

Inhalt

Support Kurzassesment_Grafik

Hotline Kurzassessment (kostenlos)

Per Telefon stellen Mitarbeitende von fallführenden Stellen einer AOZ Fachperson Fragen zum Kurzassessment der Klient*innen. Auf Wunsch erhalten sie eine Einschätzung zu möglichen Massnahmen sowie dazu, ob ein zweites Abklärungsgespräch oder allenfalls eine Potenzialabklärung (Kompetenzerfassung, Praxisassessment oder Arbeitsintegrationscoaching) sinnvoll sein könnte.

Kurzassessment

Die fallführende Stelle stellt der AOZ Fachperson eine aktuelle Version mit den bis dato gesammelten Informationen des Formulars «Ergebnisse der Potenzialabklärung» (Kurzassessment) zur Verfügung. In 1–2 persönlichen Gesprächen mit dem*der Klient*in klärt bzw. überprüft die Fachperson anschliessend folgende Punkte des Kurzassessments (Abschnitt C «Ergebnisse Kurzassessment»): 

  • Biografische Angaben
  • Bildungshintergrund
  • Berufs-/Arbeitserfahrung
  • Orientierungswissen bezüglich Bildung und Arbeitsmarkt
  • Aktuelle persönliche Situation
  • Fazit
  • Empfehlung für weitere Massnahmen (inkl. Vorschlag passender Angebote)

Die fallführende Stelle erhält das Formular «Ergebnisse der Potenzialabklärung» mit dem ausgefüllten Abschnitt C «Ergebnisse Kurzassessment».

Ziele

Aufgrund der Ergebnisse des Kurzassessments verfügt die fallführende Stelle über relevante Informationen zur Erstellung eines individuellen Integrationsplans inkl. Empfehlungen zu konkreten Fördermassnahmen aus dem Angebotskatalog der IAZH.

Zielgruppe

Fallführende Stellen, die Kurzassessments mit Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen durchführen. Letztere verfügen mind. über das Deutschniveau A1. 

Bei Bedarf kann die Abklärung der AOZ mit Übersetzung durchgeführt werden. Allfällige Übersetzungskosten trägt die fallführende Stelle. 

Dauer

Hotline Kurzassessment

Ein Telefongespräch dauert rund 15 Minuten. 

Erreichbarkeit Hotline: 

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Telefon: +41 44 415 61 61 

Fragen können auch per E-Mail gestellt werden: assessment@aoz.ch

Kurzassessment

Nach Eingang der Anmeldung (inkl. Formular «Ergebnisse der Potenzialabklärung»), finden die Abklärung der AOZ sowie die schriftliche Rückmeldung an die fallführende Stelle in der Regel innerhalb von 2 Wochen statt. Die Gespräche mit den zugewiesenen Klient*innen dauern rund 60 Minuten.

Kosten

  • Hotline Kurzassessment: Die telefonische Einschätzung ist kostenlos
  • Kurzassessment: CHF 400.–

Anmeldung Kurzassessment

Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Sozialhilfestelle der Gemeinde. Verwenden Sie dafür das Anmeldeformular und senden Sie uns das (soweit wie möglich) ausgefüllte Formular «Ergebnisse der Potenzialabklärung».

Standort

Geschäftshaus Albisriederstrasse, Albisriederstrasse 164, 8003 Zürich

Kontakt

Abklärung und Vermittlung
Albisriederstrasse 164
8003 Zürich
Telefon
Kontaktformular

Informationen zur Hindernisfreiheit: Zugang barrierefrei

Weitere Informationen