Öffentliche Planauflagen
Strassenbauvorhaben werden gemäss Strassengesetz (StrG) vor der Kreditbewilligung in einem Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG öffentlich aufgelegt. Bei diesem Mitwirkungsverfahren können sich Interessierte mittels Einwendungen zum Projekt einbringen.
Nach Ablauf der Auflagefrist prüft das Tiefbauamt die Einwendungen und veröffentlicht einen Bericht mit Stellungnahmen zu den Einwendungen.
Darauf folgt die öffentliche Planauflage des ausgearbeiteten Strassenbauprojekts. Bei diesem Verfahren gemäss § 16/17 StrG sind direkt vom Projekt betroffene Personen, Verbände und Institutionen dazu berechtigt, Einsprache gegen das Projekt zu erheben.
Die Pläne können beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, Haus der Industriellen Betriebe, 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr digital an einem grossen Bildschirm beim Empfang (Büro HIB 313) eingesehen werden. Nach vorgängiger Terminvereinbarung T +41 44 412 50 99 können die Pläne auch in Papierform eingesehen werden.
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich beziehungsweise im elektronischen Amtsblatt der Stadt Zürich stadt-zuerich.ch/amtsblatt.
Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
PDF Ebenen-Belegung bei Planauflagen
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Übersicht auf dem Online-Stadtplan
Eine Übersicht der aktuellen Planauflagen nach §13 und §16 StrG gibt es auf dem Stadtplan der Stadt Zürich.
Weitere Informationen
Tiefbauamt
Weitere Kontakte
Planauflage nach StrG 13, 16 + 17
T +41 44 412 42 12