Global Navigation

Archiv: Coronavirus-Massnahme: Arbeitsstipendium Covid-19

Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die Stadt Zürich lancierte deshalb das befristete Förderinstrument Arbeitsstipendium Covid-19 und unterstützt rund 680 professionelle Kulturschaffende der Stadt Zürich mit einem «Arbeitsstipendium Covid-19». Sie verdoppelt die dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf 5 Millionen Franken.

Künstler*innen, die im Jahr 2021 ein Covid-Arbeitsstipendium der Stadt Zürich erhalten haben:

Richtlinien und Auflagen

Für die Beitragsart Arbeitsstipendium Covid-19 waren ausschliesslich die hier vorliegenden Richtlinien und Auflagen massgebend. 

Fragen und Antworten (FAQ) zum Arbeitsstipendium Covid-19

Wann erfolgt die Auszahlung der gesprochenen Stipendien?

Die Stipendien werden voraussichtlich Ende April 2021 ausbezahlt.

Was ist ein Arbeitsstipendium Covid-19?

Ein Arbeitsstipendium Covid-19 ist eine zusätzliche, befristete Fördermassnahme der Stadt Zürich für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Ein Arbeitsstipendium wird personen- und nicht projektbezogen vergeben und gibt einer freischaffenden Künstlerin oder einem freischaffenden Künstler die Möglichkeit, an künstlerischen Vorhaben zu arbeiten respektive weiterzuarbeiten, unabhängig von den Einschränkungen durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Das heisst, es werden keine konkreten Projekte, Werke, Produktionen etc. gefördert. 

Weitere Informationen