Sterben und Tod
Jeder Mensch ist einzigartig. Das zeigt sich auch in der letzten Lebensphase. Der Umgang mit dem Thema Sterben und Tod fällt vielen Menschen schwer und kann ganz unterschiedliche Gefühle auslösen. Jedoch sind Sie in solchen Momenten nicht allein, sondern erhalten die passende Unterstützung.
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Suchen Sie Ansprechpersonen oder Angebote rund ums Thema Palliative Care, Sterben und Tod? Hier finden Sie eine Übersicht.
Palliative Care
Was ist Palliative Care?
Was ist Palliative Care?
Palliativmedizin / Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient*innen und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. (WHO, 2002) Weitere Informationen für Betroffene finden Sie hier.
Wie sieht das Angebot von Palliative Care in Zürich aus?
Verschiedene Spitäler, Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime bieten sowohl ambulante wie auch stationäre Angebote in der Palliative Care an.
2016 überprüfte die Stadt Zürich das Angebot. Die erkannten Lücken werden mit verschiedenen Massnahmen geschlossen. Ziel ist ein qualitativ hochstehendes und weitgehend lückenloses Angebot. Dieses soll den Betroffenen ermöglichen, so selbstbestimmt wie möglich behandelt und betreut zu werden und das in einem Umfeld, in dem sie sich wohlfühlen.
Wo erhalte ich rasch Hilfe und Beratung?
Telefonische Unterstützung erhalten Sie rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche. Egal, ob Sie eine Beratung wünschen oder einen medizinischen Notfall haben. Rufen Sie an.
Todesfall – Was tun?
Wenn eine Person stirbt, muss zuerst eine Todesbescheinigung durch eine*n Ärzt*in ausgestellt werden. Danach kann die Überführung durch den Bestatter in eine Aufbahrungshalle erfolgen. Zudem muss jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich innerhalb von zwei Tagen (48h) beim Bestattungsamt gemeldet werden. Welche Dokumente Sie hierfür benötigen und Antworten auf all Ihre anderen Fragen erhalten Sie bei der Bestattungsberatung .
Die weiteren Schritte sind von den Wünschen der verstorbenen Person und den Angehörigen abhängig. In der Stadt Zürich können Sie die eigenen Bestattungswünsche beim Bestattungs- und Friedhofamt kostenlos hinterlegen. Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen bereits im Vorfeld viele Entscheidungen ab.
Weitere Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Vorsorge und Patientenverfügung finden Sie hier.
Umgang mit Trauer
Beim Verlust und Abschied eines geliebten Menschen können verschiedene Gefühle auftauchen. Trauer braucht Zeit. Sollte Sie die Trauer jedoch nicht mehr loslassen und Ihren Alltag längerfristig komplett einnehmen, finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Fachpersonen von professionellen Beratungsstellen.
- Trauerbroschüre «Wenn ein naher Mensch stirbt. Plötzlich ist alles anders.» Hier kostenlos downloaden
Sterbebegleitung und Sterbehilfe
Grundsätzlich gilt es zwischen Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Suizidhilfe zu unterscheiden:
- Sterbebegleitung: In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen und ihren Angehörigen in den letzten Wochen vor dem Tod beizustehen, sie zu unterstützen und zu betreuen. Sterbebegleitung kann professionell durch Ärzt*innen, Pfleger*innen, Psycholog*innen, Seelsorger*innen, Therapeut*innen und Ehrenamtliche erfolgen, vor allem aber durch Angehörige und Freunde.
- Passive Sterbehilfe: Betroffene Personen verzichten auf eigenen Wunsch auf lebensverlängernde Massnahmen. Dieser Wunsch kann in einer entsprechenden Patientenverfügung festgehalten werden.
- Indirekt aktive Sterbehilfe: Es werden Medikamente (z.B. Morphium) eingesetzt, die primär zur Linderung von Leiden dienen, aber welche als Nebenwirkung auch die Lebensdauer reduzieren können. Der möglicherweise früher eintretende Tod wird in Kauf genommen.
Suizidhilfe: Organisationen vermitteln den betroffenen Personen Substanzen, welche zum Tod führen. Mit diesen können die Personen selbstbestimmt aus dem Leben scheiden.
Die aktive Sterbehilfe – eine gezielte Tötung – ist in der Schweiz nicht erlaubt und strafbar.