Die Stadt Zürich will eine flächendeckende Sammlung von Kunststoffabfällen zur stofflichen Verwertung einführen. Dafür will sie mit dem Detailhandel zusammenarbeiten und es interessierten Akteur*innen aus dieser Branche ermöglichen, eine Sammlung für Kunststoffverpackungen anzubieten. Diese Variante wurde gewählt, da damit weitgehend eine bereits bestehende Infrastruktur zur Sammlung und Logistik genutzt werden kann. Dies spart Kosten und vermeidet viele zusätzliche Fahrten auf dem Stadtgebiet.
Jede Detailhändlerin oder jeder vergleichbare Betrieb kann die Vereinbarung unterschreiben, wenn sie auf dem Gebiet der Stadt Zürich bereits aktiv ist und insbesondere über
- bestehende Filialen, die als Sammelstelle dienen können, sowie
- bestehende Transportkapazitäten für den Rücktransport verfügt.
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- Kurzinformation über die Anzahl bestehender Filialen auf dem Gebiet der Stadt Zürich, die Grösse der eigenen Logistik bzw. den entsprechenden Logistikpartner sowie den Ort des Logistikzentrums, das für die Stadt Zürich zuständig ist
- Die unterschriebene Vereinbarung
- Der unterschriebene Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich
Diese Unterlagen sind an die folgende Person einzureichen:
Leiter Abteilung Information und Beratung
Telefon +41 44 417 76 81
Ja, die Herstellungskosten der Säcke dürfen auch die entsprechenden Kosten für die Distribution der Säcke (Transport, Lagerung, Verkauf) umfassen. Allfällige weitere untergeordnete Abgaben und Beiträge werden von ERZ im Einzelfall geprüft und genehmigt.
Die gültigen Leistungspreise stehen im Art. 42 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ). Der Verkaufspreis ist als Obergrenze zu verstehen, es darf auch weniger verlangt werden.