Hier finden Sie Informationen dazu, welche Container Sie für Ihre Liegenschaft benötigen und welche Sie zusätzlich aufstellen können.
Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) stellt Züri-Sack-, Betriebskehricht- und Bioabfallcontainer leihweise zur Verfügung; die jährliche Grundgebühr deckt die Kosten dafür ab.
Papier- und Kartoncontainer sind kostenpflichtig bei ERZ oder im Fachhandel erhältlich. Fachhandelscontainer müssen den ERZ-Normen entsprechen und registriert werden. Nur registrierte Container werden geleert.
Detaillierte Informationen zu den Containern finden Sie in den nachfolgenden Registern.
Hinweis: Grossunternehmen (über 250 Vollzeitstellen schweizweit) sind von der Grundgebühr befreit und entsorgen nicht über ERZ.
Liegenschaftsbesitzer*innen und Unternehmen müssen Platz für Container oder Unterflurcontainer bereitstellen. Planungshinweise finden Sie im Leitfaden zur Gestaltung von Entsorgungsmöglichkeiten.
Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
Die benötigten Züri-Sack-Container werden mit einem elektronischen Identifikationssystem versehen und leihweise zur Verfügung gestellt. ERZ reinigt, repariert und ersetzt die zur Verfügung gestellten Container. Auf Wunsch sind 770-Liter-Rollcontainer auch mit Fusspedal zur Deckelhebung erhältlich, sofern es der Containerstandort zulässt.
Zubehör
*Die leistungsunabhängigen Kosten für die zur Verfügung gestellte notwendige Infrastruktur (z. B. für den Container) werden mit der jährlichen Abfall-Grundgebühr gedeckt.
Die benötigten Betriebskehrichtcontainer werden mit einem elektronischen Identifikationssystem versehen und Unternehmen leihweise von ERZ zur Verfügung gestellt. ERZ reinigt, repariert und ersetzt die zur Verfügung gestellten Container, sofern über ERZ entsorgt wird. Auf Wunsch sind 770-Liter-Rollcontainer auch mit Fusspedal zur Deckelhebung erhältlich, sofern es der Containerstandort zulässt.
Unternehmen, welche über ein anderes Entsorgungsunternehmen entsorgen, erhalten auf Wunsch als Erstausstattung einen Betriebskehrichtcontainer. Für die Reinigung, Reparatur sowie einen allfälligen Ersatz sind die Unternehmen selbst zuständig.
Zubehör
*Die leistungsunabhängigen Kosten für die zur Verfügung gestellte notwendige Infrastruktur (z. B. für den Container) werden mit der jährlichen Abfall-Grundgebühr gedeckt.
Wichtig zu wissen
Metallcontainer sind nur in Verbindung mit einer Presse zugelassen und müssen selbst gekauft werden.
Bioabfallcontainer stellt ERZ leihweise zur Verfügung und ist für deren Reparatur oder Ersatz zuständig. Die Reinigung des Containers ist in der Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung bzw. –eigentümer*in. Der Bioabfallcontainer ist mit einem elektronischen Identifikationssystem versehen. Auf Wunsch sind 770-Liter-Rollcontainer auch mit Fusspedal zur Deckelhebung erhältlich, sofern es der Containerstandort zulässt.
Zubehör
*Die leistungsunabhängigen Kosten für die zur Verfügung gestellte notwendige Infrastruktur (z. B. für den Container) werden mit der jährlichen Abfall-Grundgebühr gedeckt.
Container für Papier oder Karton sind bei ERZ oder im Fachhandel erhältlich. Kaufen Sie einen Container im Fachhandel, muss er gewisse Normen erfüllen, damit er registriert und geleert werden kann. Nur registrierte Container werden geleert.
ERZ liefert den Papiercontainer bzw. den Kartoncontainer fixfertig vorbereitet an den vereinbarten Standort in der Stadt. Der Container verfügt über eine 2-jährige Garantie und erfüllt die Normen.
Zubehör
Containerzubehör exkl. Montage kann bei ERZ (Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich) abgeholt werden oder wird auf Wunsch zzgl. Versandspesen verschickt.
** allenfalls zzgl. Seitenbügel (siehe Zubehör). 770-Liter-Papiercontainer müssen zwingend mit Seitenbügel ausgestattet sein.
Unterflurcontainer (UFC) sind eine Alternative zu Züri-Sack-Containern für grosse Liegenschaften (> 45 Wohnungen). Wer keinen Platz für mehrere Züri-Sack-Container hat, kann bei ERZ einen UFC-Einbau beantragen. UFC für Kehricht werden auf privatem Grund durch ERZ eingebaut und dinglich gesichert. «Dingliche Sicherung» bedeutet, dass ERZ das Recht für den Einbau und Unterhalt des UFC gewährt wird. Dies muss in Form einer Personaldienstbarkeit zugunsten der Stadt Zürich im Grundbuch erfolgen. Sämtliche Kosten trägt ERZ. ERZ ist berechtigt, Anträge abzulehnen oder wo nötig, den Einbau eines UFC anzuordnen. Der Einbau eines UFC auf eigene Kosten ist nicht möglich.
Gerne erklären wir Ihnen die Rahmenbedingungen: unterflurcontainer.erz[at]zuerich.ch
Bestehende UFC im privaten Eigentum
ERZ übernimmt die Reinigung, die Reparatur und den Ersatz von UFC, sofern diese dinglich gesichert sind (siehe oben). Es besteht die Möglichkeit, die dingliche Sicherung abzulehnen. In diesem Fall erstattet ERZ bis Ende Jahr 2026 Unterhaltsleistungen bis maximal CHF 648.60 (inkl. MwSt.) pro UFC und Kalenderjahr. Ab 1. Januar 2027 sind sämtliche Kosten selber zu tragen. Ausgenommen sind Schäden, welche bei der Leerung durch ERZ entstehen. Diese Schäden werden durch ERZ auf eigene Kosten behoben.
Ablauf für die Erteilung von Unterhaltsaufträgen:
- Nach Meldungseingang von ERZ oder bei Bedarf beauftragen Sie direkt einen Dienstleister*innen mit dem Unterhalt Ihres Unterflurcontainers. Nachfolgend finden Sie ein Dokument mit möglichen Lieferant*innen.
- ERZ ist schriftlich über das Unterhaltsdatum zu informieren.
- Sie bezahlen die Unterhaltsleistung an Lieferant*innen.
- Sie senden ERZ die Dokumente zur Vergütung der Kosten.
- ERZ vergütet Ihnen die bereits bezahlte Unterhaltsleistung bis zum maximalen Betrag von Fr. 646.20 (inkl. MwSt.) pro Container und Kalenderjahr.
Falls Sie Ihren Papier- oder Kartoncontainer selbst kaufen, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
- Material und Masse: Die Europäische Norm (EN) legt Masse und Anforderungen an die Formgebung von fahrbaren Abfallsammelbehältern fest. 240-Liter-Container entsprechen der EU-Norm EN 840-1, 770-Liter-Container der Norm 840-2. Container beider Grössen müssen die Normen EN840-5 und 840-6 erfüllen und müssen einen Flachdeckel und einen Leerungskamm für Kammschüttung gemäss EN 840-1 oder 840-2 aufweisen.
- Farbe: RAL 7016 (Anthrazitgrau) für Papier und/oder Karton
- Zusatzausrüstung: Nur zugelassene Teile wie Anhängevorrichtung, Dreikantschloss und Seitenbügel (770-Liter-Papiercontainer müssen zwingend mit Seitenbügel ausgestattet sein), fachgerecht montiert. Andere Ausrüstungen sind nicht zugelassen.
Jeder Container, den Sie von uns kaufen, ist bereits registriert. Kaufen Sie selbst einen Container, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir rüsten Ihren Container aus und registrieren ihn. Nur registrierte Container können geleert werden.
- Grossunternehmen mit schweizweit 250 oder mehr Vollzeitstellen bezahlen keine Grundgebühr. Sie dürfen deshalb nicht über ERZ entsorgen, erhalten keine Container zur Verfügung gestellt und können keine Container und Containerzubehör bei ERZ kaufen.
- Gemäss Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ) sind Eigentümer*innen von Liegenschaften sowie die Unternehmen verpflichtet, auf ihrem Grundstück einen Standort für das Platzieren von Containern oder den erforderlichen Platz für den Einbau von Unterflurcontainern zur Verfügung zu stellen.
- Dem Thema Entsorgung sollte bereits bei der Siedlungsplanung und während des Baubewilligungsverfahrens die notwendige Beachtung geschenkt und Sammelstellen richtig dimensioniert werden. Kontaktieren Sie uns für die Planung und Gestaltung von Entsorgungsmöglichkeiten.