1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 25 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum lückenlosen Besuch.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde.
2.3 Eine Anmeldung auf dem Postweg ist möglich, allerdings kann diese nur berücksichtigt werden, wenn es beim Anmeldungseingang in der Sachbearbeitung noch freie Plätze gibt.
2.4 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.5 Nachmeldungen werden bis eine Woche vor Kursbeginn entgegengenommen.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass[AT]zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden Fr. 20.- in Rechnung gestellt, mit Ausnahme von ganztägigen Wochenkursen, für welche eine Abmeldegebühr von Fr. 40.- verrechnet wird.
3.4 Bei späteren Abmeldungen werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.5 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.6 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert sein.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldeschluss gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs pro Kursperiode und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass[AT]zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird erst nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht, erhalten Sie ebenfalls nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 50 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum lückenlosen Besuch.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde.
2.3 Eine Anmeldung auf dem Postweg ist möglich, allerdings kann diese nur berücksichtigt werden, wenn es beim Anmeldungseingang in der Sachbearbeitung noch freie Plätze gibt.
2.4 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.5 Nachmeldungen werden bis acht Wochen nach Kursbeginn entgegengenommen.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass[AT]zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 20.- in Rechnung gestellt.
3.4 Bei späteren Abmeldungen werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.5 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.6 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert sein.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldeschluss gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs pro Kursperiode und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass[AT]zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird erst nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wenn die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht wird, erhalten Sie ebenfalls nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind oder die öffentliche Volksschule der Stadt Zürich besuchen.
1.2 Grundsätzlich haben Schüler*innen des eigenen Schulhauses bei der Anmeldung Vorrang. Falls nach Anmeldefrist noch Plätze frei sind, können in der Regel Schüler*innen aus anderen Schulhäusern zugelassen werden. Wenn keine externen Schüler*innen zugelassen sind, ist dies bei den Ausschreibungen auf der Webseite ersichtlich.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Kurses.
2.2 Die Anmeldung gilt für jeweils ein ganzes Schuljahr: Laufzeit August 2024 bis Juli 2025. Per Ende Schuljahr erlischt die Anmeldung.
2.3 Bei der Kursanmeldung besteht keine Priorität für bisherige Teilnehmende der Jahreskurse.
2.4 Anhand der Online-Ausschreibung ist ersichtlich, ob die Anmeldung eines Kurses über das städtische «Mein Konto» getätigt werden kann oder nur über die Schule buchbar ist. Sind Kurse mit dem Vermerk «nur über Schule buchbar» gekennzeichnet, melden Sie sich bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
2.5 Eine Anmeldung auf dem Postweg / per E-Mail ist nur in Ausnahmefällen nach vorherigem Kontakt mit dem Sportamt der Stadt Zürich möglich. Eine solche Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn es beim Anmeldungseingang noch freie Plätze gibt. Zudem können keine Kursbestätigungen verschickt werden.
2.6 Das Sportamt behält sich vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht worden sind oder die Klassenstufe gemäss Ausschreibung nicht übereinstimmt.
2.7 Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Nachmeldung bis zum angegebenen Datum möglich, falls dies im Kursstatus so aufgeführt ist.
2.8 Für laufende Kurse mit freien Plätzen können Anmeldungen auch unter dem Schuljahr erfolgen.
2.9 Die Personendaten der angemeldeten Teilnehmenden und deren Kontaktpersonen werden an die Kursleitung sowie an die Verantwortlichen der Standort-Schule weitergegeben.
2.10 Über das eigene städtische «Mein Konto» können mit Einverständnis von Eltern und Erziehungsberechtigten auch fremde Kinder (Freunde, Mitschüler*innen, Nachbarskinder) angemeldet werden. Zu beachten ist, dass die Kommunikation in diesem Fall über die Inhaber des städtischen «Mein Konto» abgewickelt wird.
3 Kursbestätigung / Kursabsage
3.1 Die Kursbestätigung wird erst nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt, sofern die Anmeldung online stattgefunden hat.
3.2 Für Kurse, welche nur über die Schule buchbar sind, erhalten Sie alle Informationen direkt von der Schule (bspw. über Klassenlehrpersonen oder Kursverantwortlichen Personen).
3.3 Wenn die Mindestteilnehmendenzahl eines Kurses bis zu den Herbstferien nicht erreicht wird, erhalten Sie rechtzeitig vor den Herbstferien eine Kursabsage, direkt in den Posteingang Ihres «Mein Konto».
3.4 Sinkt die Teilnehmendenzahl eines Kurses unter die Mindestanzahl von 12 Kindern, kann der Kurs auch während eines laufenden Schuljahres abgebrochen werden. In diesem Fall werden die Kontaktpersonen in der Regel zwei Wochen vor den Schulferien via «Mein Konto» oder durch die Schule informiert. Die Betreuung der Kinder bleibt Sache der Eltern, es besteht kein Anspruch auf alternative Betreuung der Teilnehmenden durch das Sportamt oder die Schule.
3.5 Fällt eine Kursleitung aus, organisiert das Sportamt, wenn möglich eine Stellvertretung. Ist dies nicht möglich, z.B. bei kurzfristigen Ausfällen, kann eine Lektion ausnahmsweise ersatzlos gestrichen werden. In diesem Fall werden die Teilnehmenden sowie deren Kontaktpersonen informiert, die Betreuung der Kinder bleibt Sache der Eltern, es besteht kein Anspruch auf alternative Betreuung der Teilnehmenden durch das Sportamt oder die Schule. Die schulische Betreuung (Hort) ist ausschliesslich für angemeldete Kinder verantwortlich und kann nicht spontan als Ersatzangebot für ausfallende Sportkurse genutzt werden.
4 Abmeldung / Ausschluss
4.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden via E-Mail an jahreskurse[AT]zuerich.ch
4.2 Die Schule kann eine Abmeldung an weitere Bedingungen knüpfen, beispielsweise, dass nur auf bestimmte Termine oder mit Begründung aus den Kursen ausgetreten werden kann.
4.3 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung vorzeitig informiert werden.
4.4 Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fernbleiben hat die Kursleitung die Möglichkeit, den Schüler*innen die weitere Teilnahme am Kurs zu verweigern. Es erfolgt eine Abmeldung.
4.5 Stört das Verhalten eines Kindes den Kurs wiederholt, trifft die Kursleitung, gegebenenfalls unter Einbezug der Eltern, der Schule/Betreuung und/oder des Sportamts, angemessene Massnahmen. Als letztes Mittel besteht die Möglichkeit, dass Teilnehmende vorübergehend oder endgültig vom Kurs ausgeschlossen werden.
5 Versicherung
5.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
6 Kosten
6.1 Die Jahreskurse sind grundsätzlich kostenlos.
6.2 Einzige Ausnahmen sind die exklusiven Angebote der Tagesschulen. Diese sind je nach Ausschreibung kostenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei nach den Richtlinien der Schule. Abmeldungen können ebenfalls nur über die Schule gemacht werden.