Ressort: Jazz/Rock/Pop
Berechtigte: Kulturlokale in der Stadt Zürich, die die Mehrheit ihrer Konzerte oder DJ-Abende selber veranstalten und dabei Zürcher Kulturschaffenden eine Bühne geben.
Eingabefrist: 1. Juni 2025 für die Förderperiode 2025–2027
Beitragshöhe: Bis Fr. 100 000.– pro Jahr über drei Jahre.
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Die Clubförderung unterstützt Veranstaltungslokale, die mit einem diversen, abwechslungsreichen und musikalisch wertvoll kuratierten Konzert oder DJ-Programm die Zürcher Kultur bereichern. Folgende Kriterien müssen bei einer Gesuchstellung berücksichtigt werden:
- Befristung auf drei Jahre: Die Clubförderung kann nicht in zwei aufeinanderfolgenden Förderperioden an die gleiche Institution vergeben werden.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Budget und Finanzierungsplan
- Projektbeschrieb
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.