Die Stadt Zürich ist ein Zentrum der Literatur und fördert das lokale Literaturangebot mit verschiedenen Massnahmen. Einerseits unterstützt die Stadt verschiedene Institutionen und Veranstaltungen im Literaturbereich mit wiederkehrenden Beiträgen. Andererseits vergibt sie einmalige Förderbeiträge für Literaturschaffende sowie für Verlagspublikationen, die zur Stärkung der lokalen Literaturlandschaft beitragen.
Aktuelles
Freie Ateliers in der Roten Fabrik
In der Roten Fabrik werden per 1. Juli 2025 sieben Ateliers für Film- und Literaturschaffende Künstler*innen frei. Die Ateliers sind von der Dienstabteilung Kultur der Stadt Zürich subventioniert und die maximale Mietdauer beträgt fünf Jahre.
Externer Link:Zur Ausschreibung
Förderbeiträge
In dieser Übersicht sind die einmaligen Förderbeiträge aufgelistet. Dafür können Literaturschaffende, Veranstalter*innen und Verlage ein Gesuch einreichen. Die Kriterien der Gesucheingabe unterscheiden sich je nach Förderbeitrag. Sie sind auf den entsprechenden Seiten beschrieben:
Weitere Fördermassnahmen
Nebst den obenstehenden einmaligen Förderbeiträgen unterstützt die Stadt Zürich das Literaturangebot mit weiteren Fördermassnahmen:
Die Stadt bietet städtische Ateliers und Räume zur Vermietung an professionelle Kulturschaffende an. Ziel ist, den in der Stadt ansässigen Kulturschaffenden bezahlbare Arbeits- und Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.
Die Dienstabteilung Kultur zeichnet Zürcher Autor*innen und Übersetzer*innen aus, die im betreffenden Kalenderjahr eine herausragende literarische Neuerscheinung vorlegen können.
Eine kulturelle Auszeichnung ist mit 5000 bis 20 000 Franken dotiert. Für eine kulturelle Auszeichnung kann kein Gesuch eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt im Berufungsverfahren auf Empfehlung der Fachkommission.
Mit dem Max Frisch-Preis der Stadt Zürich werden Autor*innen aus dem deutschsprachigen Raum ausgezeichnet, deren Arbeit in künstlerisch kompromissloser Form Grundfragen der demokratischen Gesellschaft thematisiert. Er ist mit insgesamt 50 000 Franken dotiert und wird alle vier Jahre vergeben.