Die Stadt Zürich fördert Musikschaffende und Institutionen im Bereich von alter bis zeitgenössischer Musik – von der Ideenfindung bis zur Aufführung vor Publikum. Sie tut dies mit unterschiedlichen Förderinstrumenten.
Einerseits gibt es wiederkehrende Beiträge an Institutionen, andererseits unterstützt die Stadt professionelle Komponist*innen, Musiker*innen und Ensembles der freien Szene mit einmaligen Förderbeiträgen.
Geänderte Richtlinien ab 1. Januar 2025
Ab 1.1.2025 treten geänderte Richtlinien in Kraft. Bitte lesen Sie die allgemeinen Richtlinien, insbesondere auch die spezifischen Richtlinien, die für das jeweilige Fördergefäss gelten, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen.
Mindestentschädigung bei Projektförderung
Im Rahmen der Massnahmen des aktuellen Kulturleitbilds sollen die Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende verbessert werden. Innerhalb der Projektförderung wird daher ab 2025 darauf geachtet, dass in den Gesuchen die Mindestentschädigung gemäss den Empfehlungen des Berufsverbands (in unserem Fall des SMV) eingehalten werden. Bitte beachten Sie dies bei der Eingabe des Budgets.
In dieser Übersicht sind die einmaligen Förderbeiträge aufgelistet. Dafür können Einzelpersonen oder Gruppen/Ensembles ein Gesuch einreichen. Die Kriterien der Gesucheingabe unterscheiden sich je nach Förderbeitrag. Sie sind auf den entsprechenden Seiten beschrieben:
Nebst den obenstehenden einmaligen Förderbeiträgen unterstützt die Stadt Zürich das Musikschaffen mit weiteren Fördermassnahmen:
Die Stadt bietet städtische Ateliers und Räume zur Vermietung an professionelle Kulturschaffende an. Ziel ist, den in der Stadt ansässigen Kulturschaffenden bezahlbare Arbeits- und Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.