Jedes Friedensrichteramt ist für zwei Stadtkreise zuständig. Ein*e Friedensrichter*in leitet das Amt mit Hilfe von zwei Kanzleimitarbeitenden. Jährlich bearbeitet die Stadt Zürich etwa 2500 Streitfälle. Neben Schlichtungsverhandlungen gibt das Friedensrichteramt auch allgemeine Rechtsauskünfte oder verweist Ratsuchende an die richtigen Beratungsstellen.
Für das Amt als Friedensrichter*in können alle wahlberechtigten Personen kandidieren. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Friedensrichter*innen sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene. Sie unterstehen dem Bezirksgericht Zürich und dem Obergericht des Kantons Zürich.
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