Das Städtische Lohnsystem (SLS) umfasst 18 Funktionsstufen, berücksichtigt die beruflichen sowie ausserberuflichen Erfahrungen der Mitarbeitenden und honoriert zudem Ihre Leistungen individuell.
Die Funktion bildet die Basis für den Lohn. Je anspruchsvoller Ihre Aufgaben sind, desto höher ist Ihr Funktionslohn. Alle Funktionen innerhalb der Stadtverwaltung werden einer der 18 Funktionsstufen zugeordnet. Für jede dieser Funktionsstufen gibt es ein Lohnband, innerhalb dessen sich Ihr Lohn bewegt.
Die nutzbare Erfahrung (nE) umfasst jene Erfahrungen, welche für das Ausüben einer Funktion tatsächlich nutzbringend sind ; das können berufliche und ausserberufliche Erfahrungen sein. Die nutzbare Erfahrung nimmt einen Wert von 0 bis 25 an.
Bei der Stadt Zürich erhalten die Lernenden aller Berufsgruppen in Ausbildung mit einem Abschluss eidg. Berufsattest EBA oder eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ den gleichen Lohn. Dieser wird jährlich vom Vorsteher des Finanzdepartements festgelegt.
- 1. Lehrjahr: 800 Franken
- 2. Lehrjahr: 1000 Franken
- 3. Lehrjahr: 1400 Franken
- 4. Lehrjahr: 1700 Franken
Die Stadt bezahlt insgesamt 13 Monatslöhne, wobei der 13. Monatslohn im November ausgerichtet wird. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig, wenn Sie Ihre Stelle unter dem Jahr antreten oder verlassen. Beim Stundenlohn ist der 13. Monatslohn bereits eingerechnet.
Die Löhne der Mitarbeitenden werden jährlich überprüft und allenfalls im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets angepasst. Die individuellen Lohnanpassungen erfolgen dabei unter Berücksichtigung klar definierter Kriterien durch die Vorgesetzten im Vieraugenprinzip mit den nächsthöheren Vorgesetzten.
Geraten Sie einmal in einen finanziellen Engpass, ist die Stadt eine Partnerin, mit der Sie reden können. Für eine kurzfristige Überbrückung kann ein Lohnvorschuss gewährt werden. Als Unterstützung für eine längerfristige finanzielle Sanierung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu fairen Bedingungen ein Personaldarlehen erhalten.
Wenn Sie Militärdienst leisten, haben Sie Anspruch auf Lohnzahlung während des obligatorischen (schweizerischen) Militärdienstes. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie Zivilschutz oder Zivildienst leisten.
Der Stadtrat passt die Lohnskala und die Löhne jährlich per 1. April der Teuerung an. Weist die letzte Jahresrechnung der Stadt einen Bilanzfehlbetrag aus, kann ganz oder teilweise auf die Anpassung verzichtet werden.
Einmalige Geld- oder Naturalprämien
Für besondere Leistungen, die nicht bereits mit dem Lohn abgegolten sind, können einmalige Geld- oder Naturalprämien (Gutscheine, Waren oder bezahlte Urlaubstage) ausgerichtet werden.
Treueprämien
Als Dank und Anerkennung für Ihre ununterbrochene Treue zur Stadt als Arbeitgeberin erhalten Sie bei Vollendung des 10. Arbeitsjahres und in der Folge nach je weiteren fünf Dienstjahren eine Treueprämie in der Form eines zusätzlichen Monatslohns.
Bei 25 Dienstjahren sind es eineinhalb und bei 40 Dienstjahren zwei Monatslöhne. Wenn Sie bereits früher einmal bei der Stadt Zürich tätig waren und Ihre Berufstätigkeit wegen Betreuungsaufgaben in der Familie unterbrochen haben, zählt die frühere Dienstzeit für die Treueprämie mit.
Die städtischen Familienzulagen richten sich nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen und dem kantonalen Einführungsgesetz. Sie erhalten folgende Leistungen pro anspruchsberechtigtem Kind:
- Für Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr:
215 Franken/Monat - Für Kinder ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bei erwerbsunfähigen Kindern bis zum vollendeten 20. Altersjahr:
268 Franken/Monat - Für Kinder in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr:
268 Franken/Monat
Auskunft darüber, ob Ihre Kinder anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie bei Ihrem Personaldienst.
Oben aufgeführt sind die wichtigsten Anstellungsbedingungen in Kurzform. Rechtlich verbindlich sind die Artikel gemäss Personalrecht (PR), die Ausführungsbestimmungen Personalrecht (AB PR) sowie Stadtratsbeschlüsse (STRB).