Planen Sie eine Veranstaltung wie ein Fest, Konzert oder einen Flohmarkt? Neben der allfällig erforderlichen Bewilligung müssen auch die feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Ausgängen, Fluchtwegen, Bestuhlungen, Dekorationen und dem sicheren Einsatz von Grill- und Kocheinrichtungen.
Hier gelangen Sie zur richtigen Stelle, die für die Bewilligung Ihres Anlasses zuständig ist:
Anzahl Ausgänge
Je nach Personenbelegung haben Räume mindestens folgende Ausgänge aufzuweisen:
- mit maximal 50 Personen: ein Ausgang mit 0.9 m
- mit maximal 100 Personen: zwei Ausgänge mit je 0.9 m
- mit maximal 200 Personen: drei Ausgänge mit je 0.9 m oder zwei Ausgänge mit 0.9 und 1.2 m
- mit mehr als 200 Personen: mehrere Ausgänge mit mindestens je 1.2 m
Breite der Ausgänge
Bei einer Belegung über 200 Personen haben Ausgänge insgesamt mindestens folgende Breiten aufzuweisen:
- ebenerdig: 0.6 m pro 100 Personen
- über Treppen: 0.6 m pro 60 Personen
Ausgänge
Die Ausgänge sind so anzuordnen, dass innerhalb der Räumlichkeiten verschiedene Fluchtrichtungen möglich sind. Sämtliche Fluchttüren (bis ins Freie) müssen in Fluchtrichtung öffnen.
Notausgänge
Alle Notausgänge sowie die anschliessenden Fluchtwege (Korridore, Treppenhäuser, Haustüren etc.) sind bei allen Veranstaltungen stets völlig frei, sicher und ohne jegliche Hilfsmittel (Schlüssel, Werkzeuge etc.) benutzbar zu halten.
Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen
Notausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheits-
beleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. Die Beleuchtung der Rettungszeichen muss – solange Personen anwesend sind – dauernd eingeschaltet bleiben. In Räumen und Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren. Diese muss bei Stromausfall unverzüglich einschalten.
Die folgenden Bedingungen sind für die Konzert- und Bankettbestuhlungen einzuhalten. Weitere Informationen dazu im Merkblatt «Anforderungen an Bestuhlungspläne».
- Freiraum zwischen Sitzreihen min. 0.45 m Breite
- Ausscheidung von Verkehrs- und Fluchtwegen im Raum min. 1.20 m
Breite Anzahl Plätze pro Sitzreihe:
- einseitiger Zugang max. 16 Sitzplätze
- zweiseitiger Zugang max. 32 Sitzplätze
- Abstand zwischen den Stuhlreihen mind. 0.60 m breit
- Verkehrs- und Fluchtwege im Raum mind. 1.20 m breit
Material
Dekorationen müssen aus schwerbrennbaren Materialien (der Qualität RF2)
bestehen, im Brandfall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln.
Verwendung
In Fluchtwegen (z.B. Korridore oder Treppenhäuser) sind brennbare Dekorationen nicht gestattet und dürfen zudem keine Ausgänge, Löscheinrichtungen, Brandmelde- / Sprinklereinrichtungen, Rettungszeichen respektive Sicherheitsbeleuchtungen verdecken oder verschliessen.
Platzierung
Grill- und Kocheinrichtungen sind so zu platzieren, dass Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere Geräte mit Flüssiggasbetrieb sind im Freien aufzustellen.
Feuerlöschmittel
In unmittelbarer Nähe der Einrichtungen sind geeignete Löschmittel bereitzustellen (Handfeuerlöscher, Löschdecken).
Aufstellen
Flüssiggasflaschen und deren Zuleitungen zu den Verbrauchern sind vor dem Publikum geschützt, ausserhalb des Gebäudes oder Festzeltes, nach Angabe der Feuerpolizei aufzustellen.
Verwendung
Die Verwendung von Flüssiggas in Räumen, die ganz oder teilweise unter dem Terrain liegen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Flüssiggasflaschen dürfen nicht auf Schächte oder Rinnen gestellt werden.