Sie haben ein Baugesuch bei der Stadt Zürich eingereicht. Wie lange dauert es, bis Sie einen Bauentscheid bekommen? Das hängt davon ab, welches Verfahren angewendet wird.
- Das Anzeigeverfahren dauert etwa 2 Monate.
- Das ordentliche Schnellverfahren dauert etwa 3 Monate.
- Das ordentliche Langverfahren dauert etwa 5 Monate.
Die 21 Tage für die Vorprüfung sind in diesen Fristen enthalten.
Wenn Sie ihr Baugesuch eingereicht haben, prüfen die Kreisarchitekt*innen und die Fachstellen Ihr Gesuch. Sie machen eine Vorprüfung innerhalb von 21 Tagen. Dabei schauen sie, ob die Unterlagen vollständig sind. Sie legen auch die Verfahrensart für Ihr Bauprojekt fest.
Wenn die Kreisarchitekt*innen bei der Vorprüfung feststellen, dass Unterlagen fehlen oder nicht korrekt sind, müssen Sie Ihr Gesuch ergänzen oder austauschen. Nach Eingang der nachzureichenden oder auszutauschenden Unterlagen startet die Vorprüfungsfrist von 21 Tagen erneut.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, gelten folgende Fristen für die verschiedenen Verfahren.
- 21 Tage Vorprüfung ab Eingang des Gesuchs
- 30 Tage Behandlungsfrist
- ca. 1 Woche Ausfertigung und digitaler Versand
- 30 Tage Rechtsmittelfrist (diese Zeit und der Postweg entfallen, wenn die Bauherrschaft keinen Rekurs einreicht)
- ca. 1 Woche Postweg
- 21 Tage Vorprüfung ab Eingang des Gesuchs
- 2 Monate Behandlungsfrist
- ca. 1 Woche Versand
- 30 Tage Rechtsmittelfrist
- ca. 1 Woche Postweg
- 21 Tage Vorprüfung ab Eingang des Gesuchs
- 4 Monate Behandlungsfrist
- ca. 1 Woche Versand
- 30 Tage Rechtsmittelfrist
- ca. 1 Woche Postweg
Wenn viele Baugesuche eingehen, können die Fristen überschritten werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es länger dauert. Wir tun unser Bestes, um die vorgegebenen Zeiten einzuhalten (Gesetzesgrundlage: §§ 313, 319 PBG).
Sehen Sie sich auch das Erklärvideo zu den Fristen an. Es erklärt die wichtigsten Fragen anschaulich.
Bauentscheide und Bauabnahmen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt bei Neubauten vom Bauvolumen und bei Umbauten von den Baukosten ab. Die Gebühren sind in den folgenden Dokumenten geregelt:
Für die Bewilligung von Aufzugsanlagen gilt die kantonale Gebühren-Richtlinie für Beförderungsanlagen.
Mit dem Rechner kann man schnell und einfach herausfinden, wie viel das Bewilligungsverfahren vermutlich kostet.
Neubauten und Anbauten
Bauvolumen [m3] * | |
Veranschlagte Baukosten [CHF] | |
Baukosten pro m3 |
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* = obligatorisch | |
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Umbauten
(Basis: CHF 700/m3) | |
Veranschlagte Baukosten [CHF] * | |
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* = obligatorisch | |
Hinweis
Zusätzlich zur Gebühr für die Baubewilligung berechnen wir die folgenden Gebühren separat:
- Gebühren für die Publikation des Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt und städtischen Tagblatt
- Gebühren für Bauabnahmen
- Gebühren für Folgeentscheide bei Projektänderungen
- Gebühren für besondere Aufwendungen
- Gebühren der Feuerpolizei