Anträge für Beflaggungsanlässe (Voll- und Teilbeflaggungen) müssen frühestens 12 Monate und nicht später als 3 Monate vor dem Anlass schriftlich bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Bei Gast- und Anlassflaggen ist dem Antrag eine Farbkopie beizulegen.
Für internationale Anlässe und offizielle Staatsbesuche kann eine Vollbeflaggung beantragt werden. Für alle anderen Anlässe werden nur Teilbeflaggungen bewilligt.
Die Anlassarten sind:
- Internationale Anlässe und offizielle Staatsbesuche
- Eidgenössische, interkantonale, kantonale und lokale Anlässe
- Quartier- und Zunftanlässe
- Beflaggung bei besonderen Ereignissen
Beflaggungen müssen je nach Anlass, Beflaggungsart und -standort bei unterschiedlichen städtischen Stellen beantragt werden.