Wenn eine Person am Strassenrand den weissen Stock hochhält, möchte sie die Strasse überqueren. Dabei gilt der weisse Stock wie eine rote Ampel. Was bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmende den Vortritt gewähren müssen. Mit den folgenden Verhaltensregeln und Tipps helfen Sie mit, dass sich sehbehinderte Menschen im Strassenverkehr sicherer fühlen.
Halten Sie an und warten Sie bis die Person die Strasse vollständig überquert hat — nicht winken, nicht hupen und nicht den Motor abstellen. eschrieben.
Stoppen Sie nahe bei der wartenden Person mit dem weissen Stock, damit sie das haltende Fahrzeug hören kann.
Die Person mit dem weissen Stock kann erst loslaufen, wenn auch der Gegenverkehr steht. Warten Sie geduldig und fahren Sie erst weiter, wenn die Person die Strasse ganz überquert hat. Geräusche sind für sie schwierig zu lokalisieren und können verunsichern.
Gewähren Sie den Vortritt, gleich ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad, dem Velo oder einem Elektro-Trendfahrzeug unterwegs sind. Das Anhalten ist für alle gesetzlich vorgeschrieben.
Gewähren Sie Fussgänger*innen, die mit dem weissen Stock unterwegs sind, immer den Vortritt – auch neben dem Fussgängerstreifen oder in Tempo-30-Zonen, in Begegnungszonen oder ausserhalb von Ortschaften (Art. 6 Abs. 4 VRV).
