Als Raser*in gilt laut Gesetz, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet, an einem illegalen Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt oder waghalsig überholt. Als Raserdelikt gilt auch jede vorsätzliche Missachtung elementarer Verkehrsregeln, bei der die Lenker*innen eines Motorfahrzeugs ein hohes Risiko eingehen, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten.
Bei Raserdelikten kommt es nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einem Unfall kommt. Allein mit ihrem Verhalten handeln Raser*innen in höchstem Masse egoistisch und ohne Rücksicht auf das Leben anderer Menschen. Das Rasen ist deshalb ein Verbrechen.
Die Strafen sind hart und haben für die Lenkenden einschneidende Konsequenzen.
Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Raserdelikte. Sie fallen unter den sogenannten Raserartikel des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Art. 90 Abs. 4 SVG genau definiert. Wer die Geschwindigkeit wie folgt überschreitet, gilt als Raser*in:
- mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
- mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
- mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt

Beim Driften wird das Fahrzeug absichtlich in einen instabilen Fahrzustand gebracht. Die Reifen verlieren die Bodenhaftung und das Fahrzeug schleudert unkontrolliert über den Asphalt. Dies kann auch passieren, wenn die Antriebsreifen des Fahrzeugs absichtlich durchgedreht werden («Burnout»).
Gelangt das Auto auf die Gegenfahrbahn oder in den Bereich eines Fussgänger- oder Velostreifens, dies besteht ein hohes Risiko für Unfälle mit Schwerverletzten oder Toten. Solche Fahrmanöver gelten deshalb auch dann als Raserdelikte, wenn es zu keinem Unfall kommt.

Rennen mit Motorfahrzeugen sind auf öffentlichen Strassen nicht erlaubt. Bei einem Rennen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Teil massiv überschritten. Meist beschleunigen zwei Fahrzeuge nebeneinander bei Grün an der Ampel oder hintereinander auf der Autobahn. Dabei wird der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gefährlich weit unterschritten. Ein solches Fahrverhalten gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmende massiv und ist ein Raserdelikt.

- Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe
- Eintrag ins Strafregister
- Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug
- Führerausweis auf Probe wird annulliert
- Fahrzeug wird beschlagnahmt
- Hohe Kosten für Bussen, Verfahrenskosten und Sicherstellung des Fahrzeugs
Das Gericht kann in Einzelfällen eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr aussprechen. Bei einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr kann die Dauer des Führerausweisentzugs auf ein Jahr herabgesetzt werden.
- Regress der Versicherung bei Sach- und Personenschäden kann zu hoher Verschuldung führen
- Bestrafung wegen zusätzlicher Delikte nach Strafgesetzbuch, beispielsweise Körperverletzung oder eventualvorsätzliche Tötung