Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit beim Steueramt eine Fristerstreckung zu beantragen.
Die allgemeine Frist für die Beantragung einer Fristerstreckung für die Steuererklärung 2024 läuft am 30. April 2025 ab.
Die Verlängerung der Frist zur Einreichung bis zum 30. April 2025 erfolgt aufgrund des Entscheides der Finanzdirektion des Kantons Zürich
(Medienmitteilung vom 27. März 2025).
Die Fristerstreckung, welche Sie bis zum 30. April 2025 beantragen, wird grundsätzlich bis zum 30. September 2025 gewährt.
Falls Sie eine weitere Fristerstreckung von einer bereits verlängerten Frist wünschen, können Sie diese ab Anfang August 2025 vor Ablauf der verlängerten Frist bis zum 30. November 2025 nochmals beantragen.
Beachten Sie, dass die Fristerstreckung nur für steuerpflichtige Personen der Stadt Zürich möglich ist.
Für die Fristerstreckung der Steuererklärung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Scannen Sie den QR-Code «E-Frist», der auf der Steuererklärung oder im Schreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung aufgedruckt ist. Sie gelangen direkt zum Formular «Fristerstreckung online».
Die für die Fristerstreckung notwendigen Daten werden dabei mit dem Einlesen des QR-Codes automatisch ausgefüllt.

Beantragen Sie eine Fristerstreckung mit dem Formular «Fristerstreckung online». Die für die Fristerstreckung notwendigen Daten finden Sie auf Ihrer Steuererklärung oder auf dem Schreiben zu den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung.
Sind Sie bereits bei unserem Online-Service «Steuern verwalten» registriert?
Beantragen Sie ohne weitere Angaben eine Fristerstreckung. Melden Sie sich hierfür bei «Mein Konto» an und beantragen Sie in «Steuern verwalten» die Fristerstreckung mit dem Button «Fristerstreckung beantragen». Diese Option wird nach Ablauf der Frist nicht mehr angezeigt.

Sie können die Fristerstreckung auch schriftlich beantragen. Senden Sie Ihr Gesuch für die Fristerstreckung an die Adresse des Steueramts der Stadt Zürich:
Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich
Verspätete Gesuche oder Gesuche über den 30. November des jeweiligen Jahres hinaus werden abgelehnt, sofern Sie nicht ausserordentliche Gründe (z. B. Krankheit, Todesfall in der Familie usw.) nachweisen. Begründete Gesuche können Sie schriftlich an das Steueramt der Stadt Zürich einreichen.