Sie veräussern ein Grundstück im Gebiet der Stadt Zürich und möchten den mutmasslichen Betrag der Grundstückgewinnsteuer berechnen lassen?
Für Ihre Anfrage können Sie dieses Formular ausfüllen und die Dokumente hochladen.
Die Berechnung des mutmasslichen Betrags der Grundstückgewinnsteuer und Sicherstellung erfolgt gemäss § 69 Abs. 5 VO StG (Verordnung zum Steuergesetz vom 1. April 1998, LS 631.11).