Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister umtragen lassen.
Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem in Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
Die Erklärung muss persönlich mittels Schaltervorsprache beim Zivilstandsamt erfolgen.
Benötigte Dokumente von Schweizer Staatsangehörigen
- Pass oder Identitätskarte
- Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich haben, benötigen wir eine aktuelle Wohnsitzbestätigung von Ihnen.
Benötigte Dokumente von ausländischen Staatsangehörigen
- Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken.
Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.