
Verschaffen Sie sich einen Überblick zur eigenen finanziellen Situation. Dies ist hilfreich, um sich optimal auf die Zukunft einzustellen. Je früher Sie sich diese Gedanken machen, umso besser können Sie sich vorbereiten und, wenn notwendig, Unterstützung beantragen.
In der Schweiz erhalten pensionierte Menschen in der Regel eine Rente. Diese setzt sich aus Geldern der AHV und teilweise aus der Pensionskasse und der 3. Säule zusammen, sofern in diese einbezahlt wurde. Falls die Rente und das Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Punktuell unterstützen Fonds die von Armut betroffenen Menschen finanziell.
Auf den folgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen mit niedrigem Einkommen hilft, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen. Anspruch darauf haben in der Regel Personen, die unter anderem eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der SVA Zürich.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben grundsätzlich Personen,
- die eine AHV- oder IV-Rente oder ein IV-Taggeld von mindestens 6 Monaten erhalten,
- deren Einkommen und Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreicht und
- die Schweizer- oder EU-Bürger*innen sind oder seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen.
Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Machen Sie jetzt die anonyme Online-Prüfung und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Die Höhe der Ergänzungsleistungen hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Je nachdem, wie lange eine Person im Kanton und in der Stadt Zürich lebt, können kantonale Beihilfen und Gemeindezuschüsse bezogen werden.
Die häufigsten Fragen rund um Ergänzungsleistungen beantwortet Ihnen das Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich.
Wer im Alter dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung erhalten. Die Höhe ist davon abhängig, wie stark die Person auf Unterstützung angewiesen ist.
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben grundsätzlich Personen, die
- eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen erhalten,
- seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen Pflege und Betreuung benötigen und
- ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Weitere Informationen zur Hilflosenentschädigung erhalten Sie beim Sozialversicherungsamt Kanton Zürich.
Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) unterstützt Menschen, die AHV oder IV beziehen und wenig finanzielle Mittel haben. Die Hauptaufgabe des AZL besteht darin, einkommensschwachen Zürcher AHV- und IV-Rentner*innen eine angemessene materielle Existenz zu garantieren oder ihnen mit Zusatzleistungen die selbstständige Finanzierung ungedeckter Heimkosten zu ermöglichen.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP)
Das Amt für Zusatzleistungen richtet Beträge an Personen im AHV-Alter aus, die keine Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen und die intermediäre Entlastungsangebote oder Akut- und Übergangspflege in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zum BEAÜP
Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse für zuhause lebende AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen (BZZL)
Zuhause lebende AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen und seit mindestens 5 Jahren in der Stadt Zürich wohnen, können städtische Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse in Anspruch nehmen. Damit soll der längere Verbleib in den eigenen vier Wänden unterstützt werden.
Weitere Informationen zu den BZZL

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Das Amt für Zusatzleistungen richtet Überbrückungsleistungen zur Existenzsicherung für ältere Arbeitslose mit Wohnsitz in der Stadt Zürich aus, um die Zeit von der Aussteuerung bis zum AHV-Rentenalter zu überbrücken.
Energiekostenzulagen
Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Dafür muss ein Gesuch gestellt werden und bestimmte Voraussetzungen müssen am 31. März des jeweiligen Kalenderjahres erfüllt sein.
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