Die schulzahnärztlichen Leistungen werden nach dem Zahnarzttarif der schweizerischen Zahnärztegesellschaft abgerechnet. Unsere Rechnungen basieren auf dem Sozialversicherungstarif. Angaben zu den Tarifen finden Sie bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).
Wenn ein*e Patient*in nicht zum vereinbarten Termin kommt und sich auch nicht abmeldet, entsteht der Stadt ein finanzieller Schaden. Der Termin wird daher den Eltern gemäss schweizerischem Zahnarzttarif verrechnet. Bei diesen Kosten entfällt der städtische Rabatt.
Um solche Umstände zu minimieren, bietet der Schulzahnärztliche Dienst eine SMS-Termin-Erinnerung an. Dadurch erhalten Eltern oder die Jugendlichen kurz vor einem vereinbarten Termin eine zusätzliche Erinnerung.
Der Stadtrat legt fest, wie viel die Stadt sich an den Behandlungskosten beteiligt. Eltern mit geringem Einkommen erhalten Ermässigungen, die nach dem steuerbaren Gesamteinkommen abgestuft sind. Auf Wunsch erstellen wir vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag, der auch den Beitrag der Stadt zeigt.
Nein. Die Stadt Zürich übernimmt keine Kosten für zahnärztliche Leistungen ausserhalb der städtischen Schulzahnkliniken. Dies gilt auch, wenn Notfalldienste in Anspruch genommen werden. Einen städtischen Beitrag gibt es nur, wenn Patient*innen vor der Behandlung schriftlich von der Schulzahnklinik an eine*n externe*n Spezialist*in (z.B. Kieferorthopäden) überwiesen wurden. Diese Überweisung erfolgt nach festgelegten Kriterien zum Schweregrad des Behandlungsbedarfs. Der Stadtbeitrag orientiert sich an denselben Kriterien wie die Behandlungen in der Schulzahnklinik.
Alle in der Stadt Zürich wohnenden Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr können sich in der Schulzahnklinik untersuchen und behandeln lassen. Zahnkontrollen mit ganzen Schulklassen werden ab Kindergarteneintritt bis zur 3. Sekundarstufe durchgeführt. Davor und danach erfolgen die Kontrolluntersuchungen individuell, aber ebenfalls kostenlos.
Ja. Der Schulzahnärztliche Dienst bietet eine umfassende zahnmedizinische Versorgung für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche an. Wenn eine Behandlung spezialisierte Einrichtungen oder externe Spezialist*innen erfordert, werden die Kinder im Einverständnis der Eltern an eine geeignete Privatpraxis oder das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich überwiesen.
Die Schulzahnkliniken der Stadt Zürich verfügen über ein modernes volldigitales Röntgensystem. Damit können hochwertige Bilder bei minimaler Strahlenbelastung erstellt werden.
Wir verwenden verschiedene Arten von Röntgenbildern. Zum einen Kleinbildfilme, wie sie z.B. für die Suche nach versteckter Karies zwischen den Zähnen oder nach einem Zahnunfall gebraucht werden. Zum anderen machen wir Panorama-Aufnahmen. Diese Grossbilder geben eine Übersicht über den ganzen Kiefer und ermöglichen die Beurteilung aller Zahnanlagen.
In Regionen mit höherem Fluoridgehalt im Trinkwasser gibt es deutlich weniger Karies, ohne dass ernsthafte Nebenwirkungen auftreten. Bei uns ist der Fluoridgehalt im Trinkwasser sehr niedrig, daher nutzen wir andere Quellen: Fluoridhaltiges Kochsalz ist in der Schweiz ein Grundpfeiler der Kariesvorbeugung. Weltweit gilt fluoridhaltige Zahnpasta als die wichtigste Massnahme zur Kariesvorbeugung.
Kinderzahnpasten enthalten altersgerechte Fluoridkonzentrationen und sollten ab dem Durchbruch des ersten Milchzahnes benützt werden. Je länger das Fluorid mit den Zähnen in Kontakt bleibt, desto besser wirkt es gegen Karies. Daher wird empfohlen, nach dem Zähneputzen nur auszuspucken und den Mund nicht zusätzlich mit Wasser zu spülen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene.
Zusätzlich zu fluoridhaltigen Zahnpasten und Kochsalz wird empfohlen, die Zähne einmal pro Woche mit Fluoridgelée zu putzen. Fluoridgelées enthalten 1,25 % Fluorid und können ab dem sechsten Lebensjahr verwendet werden. Sie sind in Apotheken und Drogerien erhältlich.
Nach dem Putzen mit Fluoridgelée sollte mindestens eine Stunde lang nichts gegessen oder getrunken werden. Am besten verwenden Sie das Gelée am Abend vor dem Zubettgehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulzahnklinik Ihres Schulkreises.